Das entschied das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Dienstag. Der DFB-Kontrollausschuss hatte den Verein angeklagt, weil das Drittligaspiel gegen Fortuna Köln im Mai zu Beginn der zweiten Halbzeit unterbrochen werden musste, da im Zuschauerbereich der Gäste vermehrt Pyrotechnik gezündet worden war.
Der Verein stimmte dem Urteil zu, das Urteil ist rechtskräftig. Mit dem Sieg gegen Köln am 13. Mai, hatte sich Duisburg bereits am vorletzten Spieltag den Aufstieg in die 2. Liga gesichert.