Dem BVB droht eine empfindliche Strafe. Der Grund ist der Pyro-Vorfall der schwarz-gelben Anhänger gegen den FSV Mainz 05. In der Partie, die 1:1 endete, zündete ein Teil der Borussia-Fans kurz vor Beginn der zweiten Hälfte mehrere Bengalos. In der Regel verhängt der DFB in solchen Fällen eine Geldstrafe. Nur: Borussia Dortmund steht noch bis zum 31. Mai 2017 unter Bewährung.
Seit dem DFB-Pokalfinale gegen den FC Bayern München am 21. Mai 2016 (Bayern gewann mit 4:3 nach Elfmeterschießen) gilt die Bewährung, damals hatten die BVB-Fans durch das Anzünden von Pyrotechnik dafür gesorgt, dass die zweite Halbzeit mit einer Verspätung von zwei Minuten angepfiffen werden musste. Das DFB-Sportgericht verhängte eine Geldstrafe von 75.000 Euro - und drohte mit einem Teilausschluss der Fans, falls es innerhalb der Bewährungsfrist noch einmal Probleme geben sollte. Das DFB-Sportgericht bewertete damals auch noch weitere Vorfälle der Fans.
Unterrang der Südtribüne könnte gesperrt werden
In dem Urteil heißt es: „So muss in diesem Fall beim darauffolgenden Dortmunder Bundesliga-Heimspiel der Unterrang der Südtribüne (Stehplatzbereiche 10 bis 15) geschlossen bleiben. Zudem dürfen dort auch keine Banner, Plakate oder Transparente aufgehängt werden.“
Offen ist, ob das DFB-Sportgericht den Pyro-Vorfall tatsächlich als "schwerwiegenden Wiederholungsfall" sieht. Wenn ja, könnten die Maßnahmen schon im nächsten Heimspiel gegen RB Leipzig am Samstag (Anstoß 18.30 Uhr). Für den BVB wäre es empfindliche Strafe, wenn auf dem Unterrang der Südtribüne keine Anhänger stehen würden, gerade in dem sportlich so wichtigen Spiel gegen RB Leipzig, ein Konkurrent um die Champions-League-Plätze.
Beim Hinspiel hatten bereits Teile der BVB-Fans gefehlt. Aus Protest gegen RB Leipzig waren sie allerdings freiwillig ferngeblieben. Der Auswärtsblock war allerdings trotzdem ausverkauft.