Demnach sollte der MSV Duisburg aus dem Vereinsregister gelöscht werden. Ansatz für den Antrag war offenbar, dass der MSV Duisburg in den Augen des Klägers aufgrund seiner gesellschaftsrechtlichen Beteiligung an der Spielbetriebsgesellschaft, der MSV Duisburg GmbH & Co. KGaA, wirtschaftlich tätig und damit kein „Idealverein“ im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches sei.
Laut Pressemitteilung des MSV Duisburg hat das Amtsgericht die rechtliche Situation des MSV – auch mit einer zusätzlichen Bewertung der Industrie- und Handelskammer – entsprechend rechtlich bewertet und den Antrag abgewiesen. Einen vergleichbaren Fall hatte es unlängst auch beim FC Bayern München gegeben – ebenfalls ohne Erfolg für den Kläger.