Das entschied am Dienstag das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Mit dem Urteil bleibt vorerst alles beim Alten. Die Stadt Dortmund hatte in der Vergangenheit immer wieder darauf gepocht, dass der BVB-Ordnerdienst eine offizielle Erlaubnis nach der Gewerbeordnung beantragt. Da das nicht passiert ist, war Borussia sogar untersagt worden, die Stadionbewachung weiter selbst durchzuführen.
Nur weil dagegen geklagt wurde, war das Verbot bislang nicht durchgesetzt worden. Nach dem Urteil aus Gelsenkirchen ist es jetzt ohnehin hinfällig. Eine Erlaubnis hätte nur beantragt werden müssen, wenn der BVB-Ordnerdienst wirklich als Gewerbe mit Gewinnerzielungsabsicht eingestuft worden wäre. Das ist laut Urteil aber nicht der Fall.
Alle Gewinne müssen an den BVB abgeführt werden, alle Verluste werden vom BVB ausgeglichen. So steht es im Vertrag. Risiko für den BVB: Wenn im Stadion wirklich mal etwas passiert, steht immer Borussia in der Verantwortung - und eben nicht ein externer Sicherheitsdienst.
Auch die Stadt ist haftungsrechtlich wohl aus dem Schneider: Sie ist nach dem Urteil nicht mehr dafür verantwortlich, die Eignung und die Zuverlässigkeit der Ordner zu überprüfen. Auch das liegt ab sofort beim BVB.