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Nur Frankfurt zahlt mehr Strafgelder

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In der Strafgelder-Tabelle der Bundesligisten führt Frankfurt vor Dortmund. Der DFB leitet die Einnahmen an Stiftungen für gute Zwecke weiter.

Aus dem BVB-Block in Stuttgart flogen Tennisbälle, Bremer Fans zündelten in Leverkusen. Das DFB-Pokal-Viertelfinale hat dem Verband in dieser Woche wieder Anlässe geboten, Ermittlungen gegen beteiligte Klubs aufzunehmen. Im Laufe dieser Saison hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes Strafen in Höhe von 472 000 Euro Strafe gegen die 18 Bundesligisten ausgesprochen. Auf Platz eins in der Straftabelle steht Eintracht Frankfurt.

Dass die Frankfurter Fanszene besonders viele Störenfriede beinhaltet, ist seit Jahren bekannt. Am 14. Mai 2011 feierte nicht nur Borussia Dortmund die Deutsche Meisterschaft, auch die Fans der Eintracht feierten. Zwar stiegen die Hessen am Ende der Saison in die Zweite Liga ab, doch zum Abschluss ließen sie es noch einmal krachen. „Deutscher Randalemeister“ stand auf einem Plakat, das die Gästefans in Dortmund präsentierten, dazu wurde reichlich Pyrotechnik gezündet.

Ingolstadt und Augsburg mit weißer Weste

Auch in der aktuellen Saison wurde die Eintracht ihrem Ruf wieder gerecht. In der Tabelle der vom DFB verhängten Strafen liegt Frankfurt mit 95 000 Euro auf dem ersten Platz. Die Dortmunder liegen mit 90 000 Euro nur knapp dahinter auf Rang zwei, nach der Tennisball-Aktion der Dortmunder Anhänger in Stuttgart könnte die Borussia aber schon bald den ersten Platz übernehmen. Dritter ist der Hamburger SV mit bislang 70 000 Euro. Eine weiße Weste haben bisher nur der FC Augsburg und der FC Ingolstadt. Sie mussten in dieser Saison noch überhaupt kein Bußgeld bezahlen.

Benehmen sich die Fans eines Vereins daneben, so kommt es zur Anklage. Gegen den Verein, nicht gegen die Fans. Das DFB-Sportgericht, dem seit 2007 Hans E. Lorenz vorsteht, trifft dann die Entscheidung über die Höhe der Strafe. „Weit mehr als 90 Prozent aller Fälle“ werden im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss entschieden, teilte der Verband auf Anfrage mit. Zu einer mündlichen Verhandlung kommt es nur selten, wenn dem Einzelrichter-Urteil nicht zugestimmt wurde.

Die Vereine haben natürlich die Möglichkeit, die Verursacher auf zivilrechtlichem Wege zu belangen und sich die an den Verband gezahlten Strafgelder zurückzuholen. Der 1. FC Köln beispielsweise zeigte einen Fan an, der einen Böller vom Oberrang des Stadions geworfen hatte. Vor dem Landgericht Köln wurde der Mann im April 2015 zu einer Schadenersatzzahlung von 30 000 Euro verurteilt.

Ermittlung der Täter gestaltet sich oft als schwierig

Oft gestaltet sich die Ermittlung der Täter allerdings schwierig, da diese sich vermummen oder hinter Bannern verstecken. Diese Praxis sorgte dafür, dass der DFB den Dortmunder Fans, die beim Pokalfinale im Mai 2015 Pyrotechnik abgebrannt hatten, die Auflage erteilte, in der Hinrunde der aktuellen Spielzeit keine großen Fahnen, Zaunfahnen und Transparente mit ins Stadion nehmen zu dürfen.

Der DFB benutzt die Strafgelder nicht, um sich selbst zu bereichern. „Alle Strafgelder werden am Ende eines jeden Kalenderjahres an fußballnahe Stiftungen für den guten Zweck weitergereicht“, erklärt Michael Morsch von der DFB-Pressestelle.

Auch wenn am Schluss immerhin die Stiftungen profitieren – für die Klubs bleibt es ein extremes Ärgernis, wenn die eigenen Anhänger ihnen schaden.

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