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Ordner mit Trommelstock geschlagen
Bewährung für Kray-Fan

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Ordner mit Trommelstock geschlagen: Bewährung für Kray-Fan
Foto: firo

Das Amtsgericht hatte Milde walten lassen und eine Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro (180 Tagessätze) verhängt.

Doch der Berufungskammer am Landgericht fehlte jedes Verständnis für die Attacke auf dem Fußballplatz. Nachdem die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte, verurteilte sie am Montag einen 39 Jahre alten FC Kray-Fan zu acht Monaten Haft mit Bewährung, weil er mit seinem Trommelstock einem ETB-Ordner auf den Hals geschlagen hatte.

Am 30. März 2014 hatte der ETB Schwarz-Weiß am heimischen Uhlenkrug den FC Kray empfangen. Der Angeklagte, ein Isolierer, war zu der Oberliga-Partie mit Freunden in einer extra angemieteten Limousine vorgefahren. Da aus Sicherheitsgründen strikte Trennung der Fanblöcke galt, stand er mit seiner Trommel auf der Stehtribüne.

Sein Trommeln nutzte der Krayer Mannschaft nichts. Als sie nach der Halbzeit mit 1:0 in Rückstand geriet, zog er mit drei Freunden zur Sitztribüne, wo die ETB-Fans, darunter eine Mädchenmannschaft des Vereins, saßen.

Krayer bestritt die Tat vor Gericht

Ein 39 Jahre alter Ordner, ETB-Mitglied und im Hauptberuf Polizist, wies die Krayer zurück. Das ließ sich der Angeklagte laut Urteil nicht gefallen. Kurzerhand soll er dem Ordner auf den Kehlkopf geschlagen haben. Weitere Ordner gingen nach dieser Attacke dazwischen, um ihrem Kollegen zu helfen.

Vor Gericht bestritt der Krayer die Tat. Er hätte nur abwehrend den Trommelstock erhoben und “Pack mich nicht an!” gesagt. Doch dieser Version schenkten weder das Amts- noch jetzt das Landgericht Glauben. Nicht nur, dass mehrere Zeugen den Angeklagten als aggressiv beschrieben. Der Ordner war auch zum Arzt gegangen und hatte eine Prellung am Hals bescheinigt bekommen.

Strafmildernd hatte das Amtsgericht gewertet, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist und mit 0,9 Promille Alkohol im Blut enthemmt war. Das berücksichtigte auch das Landgericht. Die VIII. Strafkammer sah aber im Gegensatz zur unteren Instanz keinen Anlass, unter die Mindeststrafe von sechs Monaten für eine gefährliche Körperverletzung zu gehen. Schließlich sei die Attacke gegen den ruhig und berechtigt agierenden Ordner ein gezielter Schlag mit dem Trommelstock gewesen.

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