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FC Schalke 04
Vier Anhänger zu Freiheitsstrafe verurteilt

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Nach der Randale im niederländischen Renesse vom April sind vier der mutmaßlichen Schalker Schläger zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt worden.

Das Gericht in der Provinzhauptstadt Middelburg entschied außerdem, dass das Quartett gut 5000 Euro Schmerzensgeld an die verletzten Polizisten und Sicherheitsleute zahlen muss.

Mehrere der Beamten sind nach Verletzungen, zum Teil am Kopf, noch immer arbeitsunfähig. Staatsanwalt Rob Rammeloo hatte zu Prozessbeginn vor zwei Wochen neun Monate Haft wegen öffentlicher Gewalt für die elf Angeklagten gefordert. Sie waren in der Nacht vom 11. auf den 12. April auf der Ausgangsmeile von Renesse mit der Polizei aneinandergeraten.

Schalker Ultras kamen zum Feiern nach Renesse

Die elf Männer gehörten zu einer Gruppe von 78 Schalker Ultras, die zum Feiern in den zeeländischen Küstenort gekommen waren. Sie waren noch in der Tatnacht festgenommen worden, mussten danach fast drei Wochen in Untersuchungshaft bleiben.

Nach Anhörung von Zeugen und Betrachten des umfangreichen Videomaterials gilt für die Kammer als erwiesen, dass die vier nun Verurteilten in jener Nacht an der Gewalt beteiligt waren. Drei Männer aus Gelsenkirchen, 20, 22 und 23 Jahre alt, unter ihnen ein Altenpfleger und ein angehender Physiotherapeut, sollen nun für vier Monate in Haft.

Ein 33-Jähriger aus Straelen, auf den Videos laut Gericht als Schläger klar zu identifizieren, soll für fünf Monate hinter Gittern. Als Justizbeamter fürchtet dieser Angeklagte nun ernsthaft um seinen Arbeitsplatz, sagte sein Anwalt Bart Visser. Mögliche Haftstrafe für Männer auch in Deutschland möglich

Ob gegen das Urteil Berufung eingelegt wird, ist noch nicht bekannt. Eine mögliche Haftstrafe könnten die Männer auch in Deutschland verbüßen. Das Urteil für die anderen sieben Angeklagten steht noch aus.

Das Gericht hatte den Prozess auf Antrag der Verteidiger am 1. Mai ausgesetzt: Es sei nicht ausreichend deutlich geworden, wer auf welcher Grundlage sicher als Täter identifiziert sei.

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