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Stadionverbote
Die Hälfte aller Strafen geht auf NRW

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Stadionverbote: International bleibt ein Hintertürchen
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Vor 30 Jahren wurde das erste Kollektive Stadionverbot der Fußballgeschichte ausgesprochen. Eigentilch sollen damit Ausschreitungen vermieden werden.

Am Dienstagabend fanden beim Champions-League-Spiel zwischen Dortmund und Galatasaray Ausschreitungen beim Fußball einen traurigen Höhepunkt, als Fans aus Istanbul Pyrotechnik, Böller und Sitzschalen in den Dortmund-Block warfen. Die Täter können sich jetzt auf ein Stadionverbot einstellen. Vor genau 30 Jahren wurde die drastische Maßnahme zum ersten Mal als Kollektiv-Strafe für eine ganze Gruppe ausgesprochen.


Krawalle gehören zum Fußball dazu, seit es das Spiel gibt. Mal gibt es mehr, mal weniger Ausschreitungen, wie die Geschichte zeigt. Einen ersten Höhepunkt fand Gewalt beim Fußball in den 80er und 90er Jahren. Am 5. November 1984 wurde in England deshalb zum ersten Mal ein kollektives Stadionverbot ausgesprochen. Die Verantwortlichen des FC Southampton wollten verhindern, dass die berüchtigten Anhänger des FC Chelsea, die „Headhunters“, im Stadion für Unruhe sorgen konnten und untersagten allen Anhängern der „Blues“, die Spielstätte zu betreten.

Stadionverbote werden ausgesprochen, um Gewalt einzudämmen, Straftaten zu vermeiden und den reibungslosen Ablauf einer Veranstaltung zu gewährleisten, wie es im Nationalen Konzept Sport und Sicherheit (NKSS) von 2012 heißt. „Daran hat der Veranstalter ein schützenswertes Interesse, weil ihn gegenüber allen Besuchern Schutzpflichten treffen, sie vor Übergriffen randalierender und gewaltbereiter ‚Fans’ zu bewahren“, heißt es in einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. Oktober 2009.

Verhängt werden können Stadionverbote als örtliche oder bundesweite Strafe. Das Strafmaß ist abhängig vom Vergehen. „Bei minderschweren Fällen kommen örtliche Stadionverbote in Betracht. Bundesweit wirksame Stadionverbote werden bei schweren Fällen u. a. bei dem Verdacht bestimmter Straftaten (Aggressions- und Gewaltdelikte, Waffen- und Sprengstoffgesetz), beim Abbrennen von Pyrotechnik und bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Stadionordnung ausgesprochen“, heißt es dort.

Die Dauer eines Verbots wurde im Januar 2014 angehoben und beträgt seitdem bis zu fünf Jahren und ist in den ersten vier Ligen in Deutschland gültig.

In der Saison 2013/14 wurden deutschlandweit in den ersten drei Ligen insgesamt 2.103 Stadionverbote (807 örtlich, 1.296 bundesweit) ausgesprochen. So steht es im Jahresbericht der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS). Davon fallen allein 1.053 Stadionverbote (624/429) auf Nordrhein-Westfalen, wie im Bericht für NRW steht.

Viele Fußballfans kritisieren, dass Stadionverbote schon allein auf Verdacht verhängt werden können. So könne es sein, dass Anhänger mit einem Stadionverbot belegt werden, nur weil sie einer bestimmten Gruppierung angehören. So wie am 5. November 1984, als alle Chelsea-Fans, ob gewaltbereit oder nicht, über einen Kamm geschert wurden.

Lesen Sie auf Seite 2, warum den Fans trotzdem ein Hintertürchen offen steht.

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