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Auf- und Abstiegsregelung am Niederrhein

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FVN: Auf- und Abstiegsregelung am Niederrhein
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Am Niederrhein werden die Ligen nach dieser Saison so richtig umgemodelt. Alles soll ein wenig reduziert werden, was viele Absteiger bedeutet.

Oberliga An der Spitze der Ligen steht die Oberliga, die der Erstplatzierte in Richtung Regionalliga verlassen wird. Bis spätestens zum 15. März 2015, 15.30 Uhr, müssen die Unterlagen zur Zulassung zur Regionalliga beim WFLV eingereicht worden sein. Sollte der Erstplatzierte, wie 2014 beispielsweise der SV Hö.-Nie., nicht aufsteigen wollen, so können der Zweit- oder Drittplatzierte nachrücken, sofern sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. "Dahinter platzierte Vereine/Mannschaften ab Tabellenplatz 4 sind nicht mehr aufstiegsberechtigt", heißt es in den offiziellen Bestimmungen. Sofern ein Verein bereits mit einer Mannschaft in der Regionalliga vertreten ist, so entfällt das Recht auf den Aufstieg selbstverständlich.

Die letzten vier Mannschaften werden am Ende der Saison 2014/15 in die Landesliga absteigen. In besonderen Fällen kann sich die Zahl jedoch noch auf sechs erhöhen. Das wäre jedoch der "worst case", wenn vier Teams aus der Regionalliga kommen und keine Mannschaft aufsteigt.

Landesliga Die Landesliga wird nach dieser Spielzeit von drei auf zwei Gruppen reduziert. In Sachen Aufstieg bedeutet dies erst einmal keine Veränderung: Die Erstplatzierten steigen in die Oberliga auf. "Die Tabellenzweiten der drei Gruppen ermitteln in einer Entscheidungsrunde den vierten und gegebenenfalls fünften Aufsteiger in die Oberliga", wie in den Bestimmungen des FVN erläutert wird.

Der Abstieg gestaltet sich da schon etwas komplizierter. Zwischen elf und 15 Absteiger wird es aus den drei Gruppen am Ende geben. Die zwei 14er-Ligen stellen definitiv vier Absteiger, aus der Gruppe mit 13 Mannschaften werden definitiv drei Mannschaften den Weg in die Bezirksliga antreten müssen. Je nach Absteigern aus und Aufsteigern in die Oberliga werden in Relegationsspielen weitere Absteiger ermittelt - oder es kommt pro Staffel ein weiterer direkter Absteiger hinzu.

Bezirksliga Die Bezirksliga trifft die Umstrukturierung wohl am härtesten. Von den derzeit 120 Mannschaften, werden 43 am Ende der Spielzeit eine Liga tiefer gehen müssen. "Am Ende der Spielrunde steigen aus den sechs 17er-Gruppen die jeweils sechs Mannschaften und aus der einzigen 18er-Gruppe die sieben Mannschaften mit der geringsten Punktzahl und Platzierung aus der Bezirksliga in die Kreisligen A ab", schreibt die Bestimmung vor. Weitere Absteiger wird es aber nicht geben. Je nachdem, wie viele aus der Landesligqa herunterkommen, wird es dann 102 bis 106 Mannschaften in der Bezirksliga geben, die sich dann auf sechs Gruppen verteilen.

Aufsteigen werden hingegen definitiv nur die sieben Gruppensieger.

Kreisliga Insgesamt steigen 21 Teams auf. Diese verteilen sich wie folgt: Kreis 1 = 2 Kreis 2 = 1 Kreis 3 = 2 Kreis 4 = 1 Kreis 5 = 1 Kreis 6 = 2 Kreis 7 = 1 Kreis 8 = 2 Kreis 9 = 2 Kreis 10 = 2 Kreis 11 = 2 Kreis 12 = 1 Kreis 13 = 1 Kreis 14 = 1

Der Abstieg wird in den Kreisen selbst geregelt.

Für alle Ligen gilt: "Mannschaften, die gemäß § 52 Nrn. 1, 2, 5, 8 oder 9 SpO/WFLV aus der jeweiligen Liga ausscheiden, gelten als Absteiger und rücken an den Schluss der Tabelle. Sie verringern die Zahl der Absteiger entsprechend."

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