Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. Fall 1 betraf das Heimspiel gegen den DSC Arminia Bielefeld am 25. April 2014. In dieser Partie wurden in der 19. Spielminute bei einer Spielunterbrechung aus dem Zuschauerblock Feuerzeuge aufs Spielfeld geworfen. Nach dem Schlusspfiff kletterten einige Zuschauer vor der Ostkurve auf die Zäune, zudem wurde ein Fluchttor geöffnet, sodass weiter Zuschauer in den Innenraum gelangten. Der Ordnungsdienst konnte alle diese Zuschauer zurückdrängen.
Im zweiten Fall war der VfL am 4. Mai zu Gast beim TSV 1860 München. Bei dem Auswärtsspiel wurde kurz vor Spielbeginn Pyrotechnik im Gäste-Block gezündet. Der Spielbeginn verzögerte sich dadurch aber nicht.