COVID-19 Leitfaden Westenergie Sporthalle

Zugang zur Westenergie Sporthalle nur mit „3G“

Um die Gesundheit der Zuschauer*innen in der Halle möglichst optimal zu schützen, gelten für das NRW-Traditionsmasters besondere Zugangsregeln.

Bitte beachten Sie, dass der Zutritt in die Westenergie Sporthalle nur gewährt wird, wenn folgende Punkte am Veranstaltungstag auf Sie zutreffen:

Neben einem gültigen Ticket für jede einzelne Person (einschließlich Kinder) und einem Lichtbildausweis ist der Zutritt zur Westenergie Sporthalle nur mit einem Nachweisdokument im Sinne der „3G-Regel“ – geimpft, genesen oder getestet (tagesaktueller PoC-Test/48 Std. Gültiger PCR-Test) – möglich. Voraussetzung für den Einlass ist eines der drei nachfolgenden Kriterien:

  • Nachweis über einen vollständigen Impfschutz, bei dem die letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.
  • Nachweis über eine Genesung, sofern der positive PCR-Test mindestens 28 Tage und maximal drei Monate zurückliegt. Genesene Personen, deren Infektion länger als drei Monate zurückliegt, müssen mindestens eine Impfung gegen CoVid19 erhalten haben und entsprechende Nachweise vorhalten.
  • Tagesaktueller Schnelltest (PoC-Test) / 48 Std. gültiger PCR-Test

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre sind von jeglicher Test-/Nachweispflicht befreit. Ein Ausweisdokument/Schülerausweis ist vorzulegen.

Sollten die geforderten Dokumente bei Einlass nicht vollständig vorliegen, bleibt den Zuschauer*innen der Zugang zur Westenergie Sporthalle verwehrt. Es besteht dann auch kein Anspruch auf Kaufpreis-Rückerstattung.

Der Einlass erfolgt über QR-Code Scan (Corona-Warn App/ CovPass Check).

Wir bitten alle Zuschauer*innen, den Nachweis des Gesundheitsstatus wenn möglich digital vorzulegen und hierfür die Corona-Warn-App oder CovPass-App zu verwenden. Dies verkürzt die Wartezeit beim Einlass.

Natürlich akzeptieren wir auch den Impfpass oder ein Zertifikat mit QR-Code in Papierform.

Ab dem Betreten der Westenergie Sporthalle (einschließlich des Wartebereiches vor der Einlasskontrolle) ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes (med. MNS oder FFP2) in der gesamten Halle (im Hallenumlauf, an den Catering-Stationen, in den Sanitäranlagen) und auch auf dem eigenen Platz vorgeschrieben.

Der COVID-19 Leitfaden der Westenergie Sporthalle bezieht sich auf den derzeitigen Stand der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO). Wir behalten uns etwaige Änderungen nach der geltenden Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) vor!

Vielen Dank für Ihr Verständnis! Wir freuen uns auf Ihren Besuch!