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Neue Geldstrafen für Rot-Weiss Essen, Mannheim und Sandhausen

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3. Liga: Neue Geldstrafen für Rot-Weiss Essen, Mannheim und Sandhausen
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Drei Vereine, drei Vergehen, drei Geldstrafen in der 3. Liga.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat mal wieder drei Vereine der 3. Liga zur Kasse gebeten.

Fall 1: Rot-Weiss Essen

RWE wurde im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6300 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2100 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Es geht um die Partie bei Preußen Münster. Hier zeigten Essener Zuschauer ein Banner mit diskriminierendem und beleidigendem Inhalt. Zudem beschädigten Essener Zuschauer im Gästebereich sanitäre Anlagen und warfen in der 55. Minute einen gefüllten Getränkebecher in den Innenraum.

In der Summe hat RWE in der laufenden Saison bereits knapp 75.000 Euro an Geldstrafen bezahlen müssen.

Fall 2: Waldhof Mannheim

Der SV Waldhof Mannheim wurde im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3200 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel gegen den 1. FC Saarbrücken am 18. Februar 2024 überwand eine Gruppe von etwa 30 Mannheimer Anhänger die Kontrollstelle, ohne die Tickets kontrollieren zu lassen. Darüber hinaus zündeten Mannheimer Zuschauer in der 32. und 35. Minute jeweils einen Knallkörper.

Fall 3: SV Sandhausen

Der SV Sandhausen wurde im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4900 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Unmittelbar nach Beginn des Drittligaspiels beim SSV Ulm 1846 am 10. März 2024 zündeten Sandhäuser Anhänger 14 Bengalische Fackeln.

Alle drei Klubs haben ihrem Urteil zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.

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