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Patrick Owomoyela
Urteil im NPD-Fall am 9. März

Owomoyela gegen NPD: Urteil am 9. März
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Im Berufungsprozess gegen hochrangige NPD-Mitglieder, die Patrick Owomoyela rassistisch beleidigt hatten, wird in der kommenden Woche ein Urteil erwartet.

Nachdem am Mittwoch vor dem Landgericht Berlin drei Polizisten ausgesagt hatten, setzte Richterin Birgit Dreyer den nächsten und ihrer Auffassung nach letzten Verhandlungstermin für den 9. März fest. Dann soll noch ein weiterer Polizist aussagen.

Im April 2009 hatte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten den Vorsitzenden der rechtsextremen Partei, Udo Voigt, sowie Pressesprecher Klaus Beier und NPD-Vize Frank Christian Schwerdt der gemeinschaftlichen Beleidigung in Tateinheit mit Volksverhetzung für schuldig befunden und zu Bewährungsstrafen und einer Zahlung von 2000 Euro an die Kinderhilfsorganisation UNICEF verurteilt. Dagegen hatten die Verurteilten Berufung eingelegt.

Owomoyela hatte zusammen mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) die drei Funktionäre wegen ihres zur WM 2006 erschienenen sogenannten WM-Planers angezeigt. Die Polizei hatte über 10.000 Exemplare beschlagnahmt.

Auf einem Bild des Kalenders war ein Trikot mit der Nummer 25 abgebildet, das damals Owomoyela, Sohn eines nigerianischen Vaters und einer deutschen Mutter, in der Nationalmannschaft trug. Dazu stand geschrieben: "Weiß - Nicht nur eine Trikot-Farbe - Für eine echte Nationalmannschaft." Owomoyela hatte infolge der Kampagne beleidigende E-Mails und Einträge auf seiner Homepage erhalten.

Owomoyela hatte bereits 2006 eine einstweilige Verfügung gegen die NPD erwirkt, nachdem ein Gericht festgestellt hatte, dass es sich um eine in besonderem Maße herabwürdigende und rassistische Darstellungsweise handle.

Der Anwalt der Beschuldigten argumentierte am Mittwoch, dass Owomoyela selbst nicht auf dem Planer abgebildet sei und die Vorwürfe insofern unberechtigt wären.

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