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Gericht bestätigt
RWE darf Özil-Geld behalten

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RWE: Regionalligist darf Özil-Geld behalten
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RWE darf sich über 240.000 Euro freuen. Die waren zwar nie weg. In erster Instanz hat der Regionalligist nun aber zugesichert bekommen, sie zu behalten.

Rot-Weiss Essen darf die 240.000 Euro Ausbildungsentschädigung aus dem Transfer von Mesut Özil zu Real Madrid behalten. Das entschied das Landgericht Düsseldorf am Dienstag. "Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Rechtsauffassung gefolgt ist und wir sind sicher, dass auch weitere Instanzen diese Sicht der Dinge teilen werden", sagt Essens 1. Vorsitzender Dr. Michael Welling. Für den Fall, dass die Gegenseite Berufung gegen dieses Urteil einlegt, verbleibt das Geld jedoch vorerst auf einem Treuhandkonto.

Der Insolvenzverwalter der VVA Kommunikation, dem Unternehmen des ehemaligen RWE-Vorsitzenden Stefan Meutsch, hatte ebenfalls Anspruch auf das Geld erhoben. Meutsch hatte während seiner Amtszeit einige Spielergehälter gezahlt und im Gegenzug die Beteiligung an Transfererlösen zugesichert bekommen.

Auf die Etatplanung für die kommende Regionalliga-Spielzeit habe das Urteil vorerst jedoch keine Auswirkung, betont Welling: "Wir haben die Saison erstmal komplett ohne dieses Geld geplant."

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