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Gascoigne:
Bewährungsstrafe und Fahrverbot

Gascoigne: Bewährungsstrafe, Fahrverbot und Therapie
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So klingen gute Nachrichten über ein echtes "Enfant terrible": Der frühere englische Fußball-Star Paul Gascoigne muss vorerst nicht ins Gefängnis.

Am Donnerstag verurteilte ein Gericht in Newcastle den 43-Jährigen wegen wiederholter Trunkenheitsfahrt zu einer Freiheitsstrafe von acht Wochen, ausgesetzt zu einem Jahr auf Bewährung. Darüber hinaus verhängte der zuständige Richter ein dreijähriges Fahrverbot und ordnete eine Alkohol-Therapie für "Gazza" an.

Bei einer Anhörung im Oktober hatte Richter Stephen Earl dem 57-maligen Nationalspieler noch eine 12-wöchige Haftsstrafe angedroht. Eigentlich hätte die Hauptverhandlung bereits im November stattfinden sollen. Der Verhandlungstermin musste jedoch verschoben werden, da Gascoigne sich zuvor in eine Reha-Klinik im Süden Englands hatte einweisen lassen.

Akte Gascoigne aber noch nicht geschlossen

Mit dem Urteil ist die Akte Gascoigne aber noch nicht geschlossen. In der kommenden Woche muss sich der Alt-Star in einer anderen Angelegenheit vor Gericht verantworten. Dort geht es ebenfalls um Trunkenheit am Steuer, Gascoigne bestreitet die Vorwürfe jedoch.

Seit seinem Karriereende hat "Gazza" immer wieder für Skandale gesorgt, die oftmals mit übermäßigem Alkoholkonsum und Depressionen zusammenhingen. Mehrmals wurde Gascoigne von der Polizei verhaftet und in die Psychiatrie eingeliefert. Er machte Entziehungskuren und gestand einen tätlichen Angriff auf seine Ex-Frau Sheryl. Ende Oktober 2010 war Gascoigne wegen des Verdachts auf Drogenbesitz im englischen Burradon verhaftet und vorübergehend festgenommen worden.

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