Da der 34-jährige Brasilianer aber Ersttäter ist, stellte der zuständige Richter die Strafe unter Bedingungen für zwei Jahre zur Bewährung aus. Im Juni 2005, als der heutige Profi des FC Sao Paulo noch bei Hertha BSC Berlin unter Vertrag stand, hatte Marcelinho nach einer Meinungsverschiedenheit einen Diskobesucher tätlich angegriffen und drei Zähne ausgeschlagen.
Zu den Bewährungsauflagen zählen ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit sowie eine Ausgangssperre für Kneipen und Diskotheken. Der Anwalt des Offensivspielers, der nach einem Türkei-Abstecher Anfang 2007 für anderthalb Jahre zum VfL Wolfsburg gewechselt war, hält das Urteil aber für null und nichtig, weil zwischen Prozessbeginn und Urteil mehr als zwei Jahre lägen und die Strafe damit nach brasilianischem Recht verjährt sei. Ein entsprechender Antrag ist in Vorbereitung.