Wie der DFB mitteilte, wies das Gericht am Montag die Verwaltungsbeschwerde des Clubs gegen die Ansetzung der Spieltage 30 bis 34 als unbegründet zurück. Bereits am vorigen Freitag war Preußen Münster vor dem Bundesgericht mit dem Widerspruch gegen den Beschluss des DFB-Bundestags gescheitert, die Saison in der 3. Liga fortzusetzen.
Zudem wies das Sportgericht des DFB am Montag zwei Einsprüche der Westfalen gegen Spielwertungen als nicht begründet zurück. Damit bleiben die 0:1-Niederlagen beim Chemnitzer FC am 16. Juni und bei Eintracht Braunschweig am 20. Juni bestehen. Derzeit läuft auch noch ein Einspruch von Preußen Münster gegen das 0:3 gegen den SV Meppen. Damit war am vorigen Mittwoch der Abstieg besiegelt worden.
Die Preußen hatten sich gegen wegen den Wiederbeginn der 3. Liga nach der Corona-Pause ausgesprochen und beklagt, andere Teams hätten früher wieder normal trainieren dürfen. dpa