Das entschied das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichter-Verfahren. Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist somit rechtskräftig. Die Summe setzte sich zusammen aus einer Geldstrafe wegen eines unsportlichen Verhaltens in Tateinheit mit einem nicht ausreichenden Ordnungsdienst in Höhe von 3000 Euro und einem Schadenersatz in Höhe von 6000 Euro für die SpVgg, der durch die fehlenden Auswärtsfans Einnahmen verloren gehen.
Dem Urteil lagen gleich drei Fälle von Fan-Ausschreitungen zugrunde. Während des Ligaspiels zwischen Dresden und Rot-Weiß Erfurt wurden mehrere Knallkörper im Gästezuschauerblock gezündet und nach Spielende zwei Feuerwerkskörper in den Erfurter Zuschauerblock geschossen. Vor der Partie beim VfL Osnabrück war es im Bereich der Zugangskontrollen zum Gästeblock zu Handgreiflichkeiten zwischen Dresdner Anhängern und Polizeikräften gekommen.
Beim Spiel bei Erzgebirge Aue wurden im Dresdner Zuschauerblock wiederholt Böller und bengalische Feuer gezündet sowie ein Banner in Brand gesetzt. "Diese Vorfälle sind nicht schönzureden, wir akzeptieren das Urteil", sagte Dynamo-Geschäftsführer Stefan Bohne: "Wir müssen weiter an der Wurzel des Problems arbeiten. Durch ein paar Unbelehrbare müssen jetzt friedliche Dynamo-Fans leiden."