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FSV: Ramadan-Ärger
Verein ist nicht informiert worden

Ramadan: Frankfurt mahnt drei Spieler ab
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Ein Novum im deutschen Fußball: FSV Frankfurt hat drei Profis abgemahnt, weil sie während des Ramadan gefastet und den Klub darüber nicht informiert haben.

Dabei soll es sich um die Spieler Soumaila Coulibaly, Pa Saikou Kujabi und Oualid Mokhtari handeln. "Der FSV Frankfurt muss als Arbeitgeber von Leistungssportlern zwingend Kenntnis darüber haben, ob ein Spieler fastet, da der Verein andernfalls bei voller Trainingsbelastung eine Gesundheitsgefährdung riskieren würde", begründete Jens-Uwe Münker, Leiter Organisation und Recht beim Zweitligisten, die Abmahnungen.

"Jegliches Fasten ist mit dem Verein abzusprechen"

Offenbar hat der Verein einen Passus in die Verträge einfügen lassen, wonach es den Profis "ohne Zustimmung des Vereins" untersagt ist, zu fasten oder eine Diät zu machen. Dazu hieß es am Dienstag in einer FSV-Pressemitteilung: "Der FSV Frankfurt hat in allen Arbeitsverträgen seiner Spieler lediglich geregelt, dass jegliches Fasten, sei es Fasten aus religiösen Motiven wie auch Heilfasten genauso wie alle Arten von Diäten, vor ihrer Durchführung mit dem Verein abzusprechen sind." Münker verwies zudem auf eine mögliche Dopingproblematik, die durch das Fasten entstehen könnte: "Zudem muss etwa eine beim Fasten notwendige Aufnahme von Nahrungsergänzungsmitteln mit den Mannschaftsärzten koordiniert werden, da eine Vielzahl dieser Mittel im Hinblick auf Doping problematisch sind".

"Abmahnung wegen nicht eingehaltener Abspracheverpflichtung"

Nach FSV-Angaben bedeutet "Fasten einen Eingriff in die körperliche Leistungsfähigkeit, der bei Leistungssportlern nicht ohne vorherige Abstimmung mit dem Verein und insbesondere den Mannschaftsärzten durchgeführt werden kann." Schließlich müsse sich insbesondere die medizinische Abteilung auf die geänderten Gegebenheiten vorbereiten können: "Daher erfolgte die Abmahnung des FSV nicht aufgrund der Tatsache des Fastens, sondern wegen der nicht eingehaltenen Abspracheverpflichtung der Spieler, obwohl sie diese in ihren Verträgen unterschrieben haben und zudem mündlich darauf hingewiesen wurden. Das Vorgehen des FSV Frankfurt stellt somit in keiner Weise einen Eingriff in die Religionsfreiheit dar, die Regelungen gelten beispielweise genauso für die christliche Fastenzeit vor Ostern."

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