Am Samstagmittag steigt das letzte Heimspiel des FC Schalke 04 in dieser Saison gegen Hansa Rostock. Nach dem 4:0 beim VfL Osnabrück ist allen Königsblauen ein Stein vom Herzen gefallen. Der Klassenerhalt ist gesichert.
Für den Gegner Hansa Rostock geht es jedoch um die letzte Chance auf den Ligaverbleib. Knapp 6.000 Fans aus der Hansestadt werden erwartet. Ein Hochsicherheitsspiel, bei dem die Polizei wieder mit einem Großaufgebot vor Ort ist.
Vor dem Spiel hat sich die Polizei Gelsenkirchen jetzt aber aus einem anderen Grund an die Öffentlichkeit gewendet. Beim Heimspiel gegen Fortuna Düsseldorf hatten die Ultras Gelsenkirchen und die Hugos mit Transparenten gegen die von der Polizei eingeleitete Öffentlichkeitsfahndung im Zusammenhang mit vermuteten Straftaten von Schalke-Anhängern beim letzten Bundesligaheimspiel gegen Eintracht Frankfurt protestiert.
"Die Abwehr von Gefahren sowie eine konsequente Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten sind grundlegende Bausteine polizeilicher Arbeit. In der Vergangenheit hat die Polizei Gelsenkirchen an verschiedenen Stellen ihre Kooperationsbereitschaft und den Willen für eine Verbesserung in der Kommunikation und im gewünschten Zusammenspiel mit den Fangruppierungen gezeigt" schreibt die Polizei in einer Pressemitteilung. "Sehr viele Kolleginnen und Kollegen der Polizei Gelsenkirchen sind selbst Fans des FC Schalke 04. Umso unverständlicher waren die Reaktionen von Teilen der organisierten Fanszene auf die große Öffentlichkeitsfahndung vom 23. April 2024 im Vorfeld und während des letzten Heimspiels FC Schalke 04 gegen Fortuna Düsseldorf"
Es ist schon mehr als befremdlich, wenn sich die Polizei Unverhältnismäßigkeit und Populismus vorwerfen und aufs Übelste beschimpfen lassen muss, nur weil sie ihrem gesetzlichen Auftrag der Strafverfolgung nachkommt.
Gelsenkirchens Polizeipräsident Tim Frommeyer
Der Gelsenkirchener Polizeipräsident Tim Frommeyer erklärt: "Es ist schon mehr als befremdlich, wenn sich die Polizei Unverhältnismäßigkeit und Populismus vorwerfen und aufs Übelste beschimpfen lassen muss, nur weil sie ihrem gesetzlichen Auftrag der Strafverfolgung nachkommt. Das Instrument der Öffentlichkeitsfahndung ist, wie viele andere Maßnahmen der Strafverfolgung auch, in der Strafprozessordnung klar verankert. Auch die zur Diskussion stehende Fahndung wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch einen unabhängigen Ermittlungsrichter angeordnet."
Frommeyer weiter: "Ich stelle mich ganz klar an die Seite der vielen Kolleginnen und Kollegen, die jedes Wochenende in Gelsenkirchen, wie auch den anderen Bundesligastadien, im Einsatz sind. Darüber hinaus fordere ich ein, dass jede Initiative gegen Hass und Hetze selbstverständlich auch Beleidigungen oder Drohungen gegenüber unseren Polizistinnen und Polizisten aufs Schärfste verurteilt."
45 Personen konnten bislang durch die Öffentlichkeitsfahndung mittelbar oder unmittelbar identfiziert werden.