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Hinweise auf gewaltbereite Dynamo-Fans

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Schalke 04: Hinweise auf gewaltbereite Dynamo-Fans
Foto: dpa (Symbolbild)
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Die Gelsenkirchener Polizei hat Hinweise erhalten, dass sich am Samstag gewaltbereite Dynamo-Fans auf den Weg ins Ruhrgebiet machen wollen. Die Stadt Gelsenkirchen reagiert.

Die Gelsenkirchener Polizei hat Hinweise erhalten, dass auch gewaltbereite Fans von Dynamo Dresden das Spiel ihres Vereins am Samstagabend (20.30 Uhr) beim FC Schalke 04 besuchen wollen.

Die Stadt Gelsenkirchen reagiert sofort. „Die Polizei rechnet zum Fußballspiel des FC Schalke 04 gegen Dynamo Dresden in der Arena in Gelsenkirchen mit einer hohen Mobilisierung innerhalb der Fanszene des Vereins SG Dynamo Dresden“, schreibt die Stadt Gelsenkirchen in einer Pressemitteilung. „Die Dresdener Fanszene ist zudem in der Vergangenheit durch Ausschreitungen und gewalttätige Aktionen in Erscheinung getreten. Von solchen Auseinandersetzungen betroffen und gefährdet wären neben den beteiligten Personen auch unbeteiligte Dritte, welche sich in der Nähe befinden, sowie die eingesetzten Beamtinnen und Beamten der Polizei.“

Deshalb baut die Stadt nun vor. „Auf der Grundlage des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) hat die Stadt Gelsenkirchen daher zum Schutz der öffentlichen Sicherheit für Samstag insbesondere Fanmärsche und das Mitführen von Waffen und sonstigen gefährlichen Gegenständen verboten“, schreibt die Stadt.

Auch Gelsenkirchens Oberbürgermeisterin Karin Welge ruft die Fans der beiden Vereine vor diesem durch die Polizei schon vorher als Risikospiel eingestufte Partie zu einem fairen und friedlichen Umgang miteinander auf: „Am Samstag ist weder vor noch in der Arena Platz für Anfeindungen und Hasstiraden, für Gewalt und Pyrotechnik. Wir wollen ein schönes Fußballspiel und ein faires Kräftemessen auf dem Rasen sehen – und keine Krawallmacher auf den Straßen.“

Genau das ist aber zu befürchten. Zur vorbeugenden Abwehr von Gefahren und Behinderungen gelten die von der Stadt Gelsenkirchen in Absprache mit der Polizei per Allgemeinverfügung getroffenen Regelungen im gesamten Gelsenkirchener Stadtgebiet von 10.00 bis 24.00 Uhr.

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