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Sieg am Grünen Tisch
Dresden darf im DFB-Pokal starten

DFB-Pokal: Dynamo darf doch starten!
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Geisterspiel statt Pokal-Aus: Dynamo Dresden darf nach einem überraschenden Sieg am "grünen Tisch" in der kommenden Saison doch am DFB-Pokal teilnehmen.

Das DFB-Bundesgericht unter dem Vorsitz von Goetz Eilers erklärte am Donnerstag nach einer mehr als siebenstündigen Sitzung in zweiter Instanz das Urteil des Sportgerichts für nichtig und verurteilte die Sachsen zu einem "Geisterspiel" am 11. März gegen den FC Ingolstadt, zu einem Ausschluss der eigenen Fans beim Gastspiel bei Eintracht Frankfurt am 16. März sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro.

"Wir haben das Urteil angemessen abgeändert. Aber das ist eine letzte Warnung an den Verein Dynamo Dresden. Denn der DFB kann vor solchen Verhältnissen nicht kapitulieren. Mit harten Strafen muss deutlich gemacht werden, dass wir gewillt sind, solche Vorkommnisse in Zukunft zu vermeiden", sagte Eilers bei der Urteilsbegründung in der Frankfurter DFB-Zentrale.


Das DFB-Sportgericht hatte die Dresdner am 24. November nach den massiven Ausschreitungen beim Pokalspiel beim deutschen Meister Borussia Dortmund am 25. Oktober (0:2) in erster Instanz noch von dem Wettbewerb in der Spielzeit 2012/2013 ausgeschlossen. Dadurch hätten Dynamo Einnahmeverluste in Höhe von mehr als einer Millionen Euro gedroht.

Dresdner Rowdys hatten rund um das brisante Pokalspiel randaliert und dabei zwei Polizisten verletzt. 15 Personen wurden festgenommen. Derzeit laufen Verfahren gegen insgesamt 110 Randalierer, von denen 31 polizeibekannt und bereits identifiziert sind. Dynamo hat seit Jahren große Probleme mit seinen gewaltbereiten Hooligans. Seit 2002 gab es insgesamt 28 Urteile gegen die Dresdner.

Darunter kam es dreimal zu Teil-Ausschlüssen von Fans. Der DFB hatte Dynamo nach jeweils sechs Verurteilungen mit Geldstrafen in den Spielzeiten 2009/2010 und 2010/2011 sowie zwei in der laufenden Saison bereits nach den schweren Krawallen beim Relegationsspiel in Osnabrück am 24. Mai 2011 härtere Sanktionen im Falle erneuter gravierender Fehlverhalten der Zuschauer angedroht.

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