Diese Entscheidung traf das Gremium mit Zustimmung des DFB-Sportgerichts. Gegen die beiden Profis war wegen Verdachts des krass sportwidrigen Verhaltens in der Form einer Tätlichkeit ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.
Nach der Stellungnahme und zwei Befragungen von Schiedsrichter Helmut Fleischer (Hallstadt), der Auswertung von Mitschnitten mehrerer Fernsehsender sowie den Stellungnahmen der beteiligten Spieler und Vereine geht der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) davon aus, dass der Schiedsrichter eine in sportgerichtlichen Verfahren nicht mehr angreifbare Tatsachenentscheidung getroffen hat. Nach den Feststellungen des Kontrollausschusses hat Fleischer, der keine Ellenbogenschläge der beiden beschuldigten Spieler gesehen hatte, auf Torwartbehinderung entschieden. Die im Rahmen der Ermittlungen durchgeführte erneute Befragung des Referees hat ergeben, dass dieser eine Lösung des Kontaktes der beiden Spieler wahrgenommen hat.
Zudem hat der Kontrollausschuss weitere Bildmitschnitte in Augenschein genommen. Insbesondere ergibt sich dabei aus einer Hintertor-Perspektive, dass Fleischer das Geschehen im Stuttgarter Strafraum im Blickwinkel hatte. Mit seiner Entscheidung auf Freistoß für Stuttgart hat der Schiedsrichter damit die Situation insgesamt und abschließend bewertet. Somit hat er eine Tatsachenentscheidung getroffen, die als Prozesshindernis eine weitere sportgerichtliche Verfolgung nicht mehr zulässt.
In der 44. Minute des Bundesligaspiels am vergangenen Samstag zwischen Borussia Dortmund und dem VfB Stuttgart (1:1) hatte Lehmann nach Auswertung der Fernsehbilder zunächst Subotic mit dem rechten Ellenbogen gegen den Hinterkopf geschlagen, woraufhin Subotic mit seinem linken Ellenbogen nach hinten schlug und Lehmann im Gesicht traf.