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Bundesliga bis 3. Liga
Das gaben Schiedsrichter den Klubs mit auf den Weg

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Bundesliga bis 3. Liga: Das gaben Schiedsrichter den Klubs mit auf den Weg
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Vor jeder Saison gibt es eine Runde, wo den Klubs mitgeteilt wird, worauf in der neuen Spielzeit zu achten ist. Diesmal ging es um die Themen Handspiel, Unsportlichkeiten, Nachspielzeit.

Vor jeder Saison gibt es an die Verantwortlichen der ersten drei Ligen ein Informationsschreiben oder große Runden mit Schiedsrichtern, in denen mitgeteilt wird, welche Instruktionen die Unparteiischen vor der Spielzeit mit auf den Weg bekommen haben.

Auch vor der gerade begonnenen Spielzeit (2. Bundesliga) oder in Kürze beginnenden (Bundesliga, 3. Liga) war das erneut der Fall. Drei Schwerpunkte wurden dabei genannt: Handspiel, Unsportlichkeiten und Nachspielzeit. Schulungen wurden hierzu durchgeführt.

Thema Handspiel: Beim Handspiel wurde die Regelauslegung in einem Punkt geändert: Wenn ein Schuss – oder auch ein Kopfball – auf das Tor des Gegners durch ein strafbares Handspiel abgewehrt oder abgelenkt wird, dann ist eine Verwarnung nun anders als bislang nicht mehr erforderlich, sofern das Vergehen lediglich in einer unnatürlichen Vergrößerung der Körperfläche besteht und nicht in einer klar erkennbaren absichtlichen und damit unsportlichen Handlung. Das betrifft Schüsse auf das Tor sowohl innerhalb als auch außerhalb des Strafraums.

Unverändert bleibt dagegen die Regelauslegung, dass eine Verwarnung erforderlich ist, wenn mit einem strafbaren Handspiel eindeutig ein Zuspiel eines Spielers zu einem Mitspieler verhindert und dadurch ein aussichtsreicher Angriff unterbunden wird.

"Die angepasste Regelauslegung resultiert aus der Erkenntnis, dass bei strafbaren Handspielen in Zusammenhang mit Torschüssen ganz überwiegend keine Absicht im Sinne eines unsportlichen Verhaltens vorliegt, sondern vielmehr zumeist eine unnatürliche Vergrößerung der Körperfläche das Vergehen darstellt", heißt es in dem Schreiben an die Klubs.

Konsequentes Vorgehen gegen Unsportlichkeiten: Hier sind die meisten Punkte aufgezählt. Ein Hinweis darauf, dass hier das größte Übel in der letzten Zeit ausgemacht wurde. Man kann nur hoffen, dass die Vorgaben in diesem Bereich auch strikt umgesetzt werden.

Folgende Punkte umfasst das Thema Unsportlichkeiten, die geahndet werden sollen

Störung von Spielfortsetzungen (z.B. das Wegtragen oder -schießen des Balles nach dem Pfiff, um eine schnelle Spielfortsetzung des Gegners zu verhindern)

Verzögerung von Spielfortsetzungen ("Zeitspiel")

Täuschung/Simulation (z.B. "Fallen" ohne klaren Kontakt des Gegenspielers)

Provokation und Auslösung einer größeren Konfrontation ("Rudelbildung")

Außenwirksames Fordern von Gelben Karten für Gegenspieler oder für gegnerische Teamoffizielle

Außenwirksames Fordern von Intervention des Videoassistenten (verbal oder mit Gesten)

Respektlose und abfällige Gesten gegenüber dem Schiedsrichter (z.B. demonstratives Abwinken)

Mobbing (z.B. das Umzingeln des Schiedsrichters, aggressives Verhalten gegenüber dem Unparteiischen)

Heftige, außenwirksame Reklamationen oder permanente Reklamationen von Teamoffiziellen (dazu gehören z.B. Beschimpfungen, Beleidigungen, Provokationen sowie ein aggressives und konfrontatives Betreten der gegnerischen Coachingzone)

Nachspielzeit:Diese wurde in den letzten Jahren größer. Bei internationalen Turnieren war es nicht selten der Fall, dass sogar zehn Minuten und mehr nachgespielt wurden.

Folgende Punkte führen zu einer Nachspielzeit

Auswechslungen

Untersuchung und/oder Abtransport von verletzten Spielern

Zeitschinden/Spielverzögerungen (z.B. bei den Spielfortsetzungen Einwurf, Eckstoß, Abstoß, Freistoß etc.)

Disziplinarmaßnahmen (d.h. persönliche Strafen)

Medizinisch begründete Unterbrechungen wie Trinkpausen (maximal eine Minute) und Kühlpausen (90 Sekunden bis maximal drei Minuten), die gemäß Wettbewerbsbestimmungen zulässig sind

Videosichtungen (Checks) und Videoüberprüfungen (On-Field-Reviews)

Torjubel

Sämtliche sonstigen Gründe, einschließlich etwaiger Verzögerungen der Spielfortsetzung (z.B. aufgrund eines Eingriffs einer Drittperson)

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