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Vor Derby
Fußballfan beißt 41-Jährigem im Zug ein Ohrläppchen ab

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Vor Derby: Fußballfan beißt 41-Jährigem im Zug ein Ohrläppchen ab
Foto: firo
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So eine Meldung hat es vor einem Derby sicher auch noch nicht gegeben. Vor dem Spiel Schalke - BVB wurde einer Person ein Ohrläppchen abgebissen.

Die Polizei hat nach dem Revierderby in der Fußball-Bundesliga zwischen dem FC Schalke und Borussia Dortmund (2:2) ein zufriedenes Fazit gezogen. Große Krawalle blieben aus.

In einer Meldung der Polizei heißt es: "Während der Anreisephase zur Spielbegegnung stellte die Bundespolizei Sachbeschädigungen in einem der drei Zusatzzüge fest, sowie eine gefährliche Körperverletzung in Essen. Die Rückreise der Fußballanhänger verlief ebenfalls ruhig. In der Abreise nutzten 2.000 Fans die Entlastungszüge zurück nach Dortmund. Einer der zwei zusätzlichen Züge wurden durch die Bundespolizei begleitet."

Nur die Körperverletzung in Essen sorgte für Aufsehen, denn so etwas kam bisher wohl so noch nicht vor. Nach Angaben der Polizei soll vor dem Derby ein Mann einem 41-Jährigen während eines Streits in einem Zug am Ohr verletzt haben. Der Geschädigte wurde in ein Krankenhaus gebracht.

In einer Mitteilung hieß es: "Gegen 15:45 Uhr wurde die Bundespolizei im Hauptbahnhof Essen über eine körperliche Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen informiert. Am Bahnsteig zu Gleis 6 trennten die Beamten die vier rumänischen Beteiligten. Eine Zeugin gab an, dass der 44-Jährige und der 50-Jährige im RE1 von Mülheim nach Essen mit einem Mann aneinandergeraten seien. Die Angreifer haben mehrfach auf den 41-Jährigen aus Gelsenkirchen eingeschlagen. Zudem soll der Mönchengladbacher (44) dem Geschädigten ins Ohr gebissen und dabei das Ohrläppchen abgerissen haben. Dieses sei dabei zu Boden gefallen."

Der 44-Jährige, der laut eines Atemalkoholtests angetrunken (1,2 Promille) und auf dem Weg zum Derby war, gab gegenüber der Polizei zu Protokoll, er sei zuerst geschlagen worden. Die Verletzung des Ohres sei zudem ein Unfall und nicht beabsichtigt gewesen.


Die Polizei gab an: "Aufgrund der Schwere der Straftat und der bestehenden Alkoholisierung des Mannes, ordnete eine Richterin des Amtsgerichts Essen die Ingewahrsamnahme zur Verhinderung weiterer Straftaten an."

Nach seiner Festnahme brachten die Bundespolizisten den Polizeibekannten in das Gewahrsam der Polizei Essen. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein.

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