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Vor der JHV: Ausgliederung? Das sagen die Aufsichtsrat-Kandidaten

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Schalke-JHV: Ausgliederung? Das sagen die Aufsichtsratskandidaten
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Am Sonntag findet beim beim FC Schalke 04 die Mitgliederversammlung mit Wahlen zum Aufsichtsrat statt. Das sagen die Kandidaten zum Thema Ausgliederung.

Aktuell vermeldet der FC Schalke 04 einen Neuzugang nach dem anderen. Dabei gerät ein wenig aus dem Fokus, dass am Sonntag (ab 11.04 Uhr, RS-Liveticker) ja auch noch die Mitgliederversammlung bei den Königsblauen ansteht.

Nach dem Wiederaufstieg in die Bundesliga und einer völlig veränderten Außendarstellung dürfte es diesmal in der Arena eher ruhig zugehen. Zumal verbliebener Zündstoff bereits vor der Veranstaltung abgewendet wurde. Denn das S04-Mitglied, das die Ehrenmitgliedschaft für den langjährigen Aufsichtsratsvorsitzenden Clemens Tönnies erreichen wollte, hat seinen Antrag inzwischen zurückgezogen – auch nachdem Tönnies signalisiert hatte, dass das für ihn nicht in Frage kommt.

Schalke: AR-Kandidaten sprechen über mögliche Ausgliederung

Dennoch sind einige interessante Anträge auf Satzungsänderung dabei. So beantragt Mitglied Julius Schorlemmer, dass das Wahlrecht von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt wird. Und dann stehen ja noch zwei Plätze im Aufsichtsrat zur Wahl. Zugelassen wurden dafür vier Kandidaten. Der bereits seit dem letzten Jahr im Aufsichtsrat sitzende Johannes Struckmeier stellt sich den Mitgliedern ebenso zur Wahl, wie Dr. jur. Martin Engel, Rolf Haselhorst und Dr. Meinolf Weidenbach.

Die Kandidaten haben sich bereits in den Vereinsmedien den Mitgliedern vorgestellt. Aber auch die „Ultras Gelsenkirchen“ haben einige Fragen gestellt, die diese beantwortet haben und die die „UGE“ auf ihrer Homepage zur Verfügung gestellt haben.

Interessant sind die Aussagen, die die Kandidaten zu einer eventuellen Ausgliederung getätigt haben – auch wenn diese irgendwann nur durch 75 Prozent der Mitglieder beschlossen werden könnte. Die Frage lautete, wie man zur Rechtsform des eingetragenen Vereins bei S04 steht. Die Antworten haben wir hier einmal verglichen.

Johannes Struckmeier:

Die geringe Eintrittshürde, Mitglied zu werden und sich selbst aktiv in unsere Vereinspolitik einbringen zu können, gefällt mir an der Rechtsform des e.V. besonders. Jedem ist es möglich, mit seiner Stimme die Zukunft von Schalke gleichermaßen mitzugestalten. Darauf können wir stolz sein und dürfen nicht vergessen, dass dieses Miteinander nur durch Kompromisse und gegenseitige Rücksichtnahme erfolgreich sein kann. Schalke ist gelebte Demokratie. Mir persönlich ist wichtig, dass zukünftig keine Verwässerung der Mitbestimmung erfolgt und sich niemand Einfluss auf unseren Club erkaufen kann. Insgesamt betrachtet erkenne ich allerdings auch, dass sich unsere nationalen Wettbewerber in den vergangen 20 Jahren extrem verändert haben. Wir ringen nicht mehr nur gegen andere Vereine um die besten Resultate, sondern stehen im direkten Wettbewerb zu internationalen Großkonzernen. Diese besondere Herausforderung müssen wir berücksichtigen. Wir sollten daher nie mehr unsere finanzielle Stabilität gegen eine zu hohe sportliche Erwartungshaltung tauschen. Ich bin davon überzeugt, dass wir uns mit weitsichtigem Handeln und harter Arbeit auch in unserer bestehenden Rechtsform wieder in der 1. Bundesliga etablieren können.

Dr. Jur. Martin Engel:

Diese Rechtsform sollte bleiben, sie ist ein Alleinstellungsmerkmal in der Bundesliga und absolut schützenswert. Am Beispiel von Hertha BSC haben wir zuletzt gesehen, dass selbst extrem hohe, kurzfristige Mittelzuflüsse keinen Erfolg garantieren. Diesen muss man sich im wahrsten Sinne des Wortes erarbeiten.

Rolf Haselhorst:

Im Rahmen meines Studiums habe ich mich intensiv mir den derzeitigen Rechtsformen der Vereine der 1. und 2. Bundesliga auseinandergesetzt. Sämtliche bestehenden Rechtsformen der Ausgliederungen im deutschen Profifußball passen aus meiner Sicht nicht zu Schalke 04. Schalke 04 charakterisiert sich über seine Mitglieder und Anhänger wie kein anderer Verein. Der Verein gehört den Mitgliedern zu 100% und das muss auch so bleiben. Eine Einbeziehung von Kapitalgebern durch eine Ausgliederung verschafft kurzfristiges Kapital (dessen Investition in die Profimannschaft selten Erfolge garantiert – siehe Hertha BSC) aber langfristige Abhängigkeiten von Investoren. Unabhängigkeit ist ein Grundsatz unserer Vereinstradition. Vielmehr stellt der eingetragene Verein für viele Mitglieder ein Identifikationsmerkmal dar, das unbedingt erhalten werden sollte.

Dr. Meinolf Weidenbach:

Der FC Schalke 04 sollte als eingetragener Verein in seiner heutigen Form erhalten bleiben. Die demokratischen Prozesse, die der eingetragene Verein bietet, sind ein nicht wegzudenkendes und hohes Gut. Der FC Schalke 04 e.V. lebt durch seine tausenden von Mitgliedern. Dies ist das Fundament und sollte daher immer an erster Stelle stehen. Abwägungen für oder gegen eine Rechtsform müssen daher ernsthaft und gewissenhaft erfolgen, im Sinne des Fortbestands und Erfolgs unseres Vereins.

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