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Lärmschutz
Bundesregierung erleichtert Fußballspiele am Abend

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Die Bundesregierung erleichtert die Ausrichtung von Fußballspielen nach 22.00 Uhr.

Das Kabinett stellte am Mittwoch mit einer Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung klar, dass etwa ein international spielender Bundesliga-Klub nicht mehr wie bisher die „Besonderheit des Ereignisses“ begründen muss, um die „Sperrstunde“ zu umgehen. Der Bundesrat muss diesem Beschluss noch zustimmen.

Sportvereine können somit künftig an bis zu 18 Kalendertagen eine Ausnahme von den regulären Geräuschwerten in Anspruch nehmen. Dies beträfe internationale Spiele an Werktagen oder Spätspiele am Wochenende und bedeutet: An diesen bis zu 18 Tagen dürfen Sportveranstaltungen auch durchgeführt werden, wenn sie lauter sind als vom Lärmschutz vorgesehen.

Ein Profiteur dieser Änderung wäre etwa der SC Freiburg, der in seinem neuen Stadion bislang tägliche Ruhezeiten von 20.00 bis 22.00 Uhr beachten muss - dies aber an bis zu 18 Tagen jetzt nicht. Auch Zweitligist SC Paderborn könnte künftig noch nach 22.00 Uhr seine Spiele beenden.

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