Zudem entzog die Zweite Strafkammer dem 36-Jährigen für 18 Monate den Führerschein. Die Staatsanwaltschaft hatte für Ballack eine Geldstrafe über 10.000 Euro und einen zweieinhalbjährigen Führerscheinentzug gefordert. Der 98-malige Nationalspieler kann gegen das Urteil in Revision gehen.
Ballack, der kürzlich seinen Karriere beendet hatte, war am 17. Oktober bei einer Radarkontrolle in Spanien mit 211 km/h gemessen worden. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf der A5 bei Santa Cruz de la Sierra liegt bei 120 km/h.
Nach Eingang der Forderung der Staatsanwaltschaft hatte Ballacks damaliger Anwalt eine Strafe von nur 1080 Euro (180 Tagessätze à 6 Euro) gefordert, da der frühere Mittelfeldstar momentan keine Einnahmen habe. Daraufhin hatte Ballack den Rechtsbeistand von seinen Pflichten entbunden.