Das Kammergericht Berlin hob am Dienstag den Freispruch gegen die Parteifunktionäre vom März 2011 wegen "Fehlern in der Beweisführung" auf und verwies die Entscheidung an das Landgericht Berlin zurück. In dem Prozess geht es um einen "WM-Planer" der NPD, die diesen zur Weltmeisterschaft 2006 herausgegeben hatte. Auf einem Bild war dabei ein Trikot mit der Nummer 25 abgebildet, das Owomoyela, Sohn eines nigerianischen Vaters und einer deutschen Mutter, damals in der Nationalmannschaft trug. Dazu stand geschrieben: "Weiß - Nicht nur eine Trikot-Farbe - Für eine echte Nationalmannschaft."
Der Abwehrspieler des deutschen Meisters Borussia Dortmund hatte daraufhin zusammen mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) geklagt. Die Polizei beschlagnahmte über 10.000 Exemplare.
In einem ersten Urteil hatte das Amtsgericht Tiergarten im April 2009 den damaligen Vorsitzenden der rechtsextremen Partei, Udo Voigt, sowie Pressesprecher Klaus Beier und NPD-Vize Frank Christian Schwerdt der gemeinschaftlichen Beleidigung in Tateinheit mit Volksverhetzung für schuldig befunden und zu Bewährungsstrafen und einer Zahlung von 2000 Euro an die Kinderhilfsorganisation UNICEF verurteilt. Dagegen hatten die NPD-Funktionäre Berufung eingelegt. Dieser wurde im vergangenen Jahr stattgegeben, woraufhin ihrerseits die Staatsanwaltschaft in Revision vor das Kammergericht ging.
Owomoyela hatte infolge der Kampagne beleidigende E-Mails und Einträge auf seiner Homepage erhalten. Verteidiger Schertz sprach von "posttraumatischen Symptomen".