"Es liegen vier Strafanzeigen von Privatpersonen mit dem Vorwurf der Körperverletzung vor. Das muss die Staatsanwaltschaft jetzt prüfen", sagte der Hamburger Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers dem SID.
Guerreros Tätlichkeit fällt nach Angaben Möllers' in den Zeitraum einer zweijährigen "Bewährungsfrist", die ein Hamburger Amtsgericht nach dem Flaschenwurf in das Gesicht eines Zuschauers im April 2010 bestimmt hatte. Sollte es zu einer Anklage kommen, droht Guerrero eine Geldstrafe in Höhe von 270.000 Euro.
Beim 0:4 gegen den VfB Stuttgart am 24. Spieltag hatte der Stürmer VfB-Torwart Sven Ulreich von hinten umgetreten. Das DFB-Sportgericht wertete die Aktion als Tätlichkeit und sperrte den Angreifer für acht Spiele.