Nationalspieler Bastian Schweinsteiger hat vor Gericht einen Sieg errungen. Das Landgericht München I wies die Klage eines Rechtsanwalts ab, der den 25 Jahre alten Spieler des deutschen Rekordmeisters Bayern München auf Schadenersatz in Höhe von 833.000 Euro plus Zinsen für entgangene Provisionen belangen wollte.
Zur Begründung teilte das Gericht mit, zwischen dem Rechtsanwalt und Geschäftsführer einer Spielerberatungsfirma sowie Schweinsteiger habe kein Beratervertrag bestanden. Der Kläger hatte behauptet, im November 2005 per Handschlag ein Fünf-Jahres-Vertrag geschlossen zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.