Das DFB-Sportgericht will Schalkes Abwehrspieler Matija Nastasic nach seinem Platzverweis beim Saisonauftakt in Wolfsburg (1:2) für zwei Spiele sperren. Die Begründung im Sprachgebrauch des DFB: „Rohes Spiel gegen den Gegner.“
Nun könnte man sagen: Zwei Spiele ist nicht viel – aber trotzdem ist es zu viel. Denn eigentlich war der Platzverweis für Nastasic ja überzogen – so hatte es selbst der DFB im Nachhinein festgestellt. Zur Erinnerung: Schiedsrichter Patrick Ittrich hatte erst Gelb gezeigt, dann auf Intervention von Video-Assistent Wolfgang Stark Rot. Und am nächsten Tag hatten Dr. Jochen Drees, der Chef des Videobeweis-Projektes gesagt: Die erste Entscheidung von Ittrich wäre richtig gewesen – also Gelb.
Schalke könnte nun Einspruch gegen die Sperre einlegen, es geht ja auch ums Prinzip. Doch der wäre wahrscheinlich sinnlos, weil sie beim DFB gerne auf ihren Paragrafen herumreiten. Die sehen bei Roten Karten zwingend eine Mindestsperre vor. Ausnahmen? Hat der DFB gar nicht so gerne...
Autor: Manfred Hendriock