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Wertungsszenarien bei Abbruch
Regionalliga West in Corona-Zeiten: WDFV aktualisiert Spielordnung

Foto: Markus Weissenfels
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Der Westdeutsche Fußallverband (WDFV) hat aufgrund der Coronavirus-Pandemie die Spielordnung zur Saison 2020/2021 aktualisiert und Regelungen zum Vorgehen bei Coronavirus-Fällen bekannt gegeben.

Am Freitag startet die Regionalliga West in die Saison 2020/2021. In den unsicheren Zeiten der Coronavirus-Pandemie steht allerdings in den Sternen, ob die Spielzeit tatsächlich zu Ende gespielt werden kann. Aus diesem Anlass hat der Westdeutsche Fußallverband (WDFV) die Spielordnung aktualisiert und entsprechende Wertungsszenarien vorgestellt.

Kann die Saison, selbst bei abgeändertem Modus, nicht zu Ende gespielt werden, können der WDFV und die Landesverbände abweichende Regelungen beschließen. Können weniger als 50 Prozent der Spiele einer Gruppe durchgeführt werden, bleibt das Spieljahr ohne Wertung. Das heißt: Keine Meister, Auf- oder Absteiger. Können dagegen mehr als 50 Prozent der Spiele durchgeführt werden, entscheidet der Tabellenstand unter Anwendung einer Quotientenregelung über Meister, Auf- und Absteiger. Hierzu werden der Punkte- und Torquotient zugrunde gelegt.

Darüber hinaus dürfen der Verbandsfußballausschuss, der Frauenfußballausschuss und die Landesverbände für ihren Zuständigkeitsbereich allgemeine Regelungen erlassen, wie bei Erkrankungen aufgrund des Coronavirus oder entsprechendem Krankheitsverdacht vorzugehen ist.

Die wichtigsten Änderungen der WDVF-Spielordnung

Regionalliga West: Vorgehen beim Coronavirus-Fällen

Der WDFV hat zudem Regelungen für die West-Regionalligen, darunter die Herren-Regionalliga West, zum Vorgehen bei Erkrankungen aufgrund des Coronavirus oder entsprechendem Krankheitsverdacht festgelegt.

Für die Herren-Regionalliga West sei folgendes zu beachten:

1. Wird für Spieler einer Mannschaft wegen einer Erkrankung aufgrund des Coronavirus oder eines entsprechenden Krankheitsverdachts behördlicherseits Quarantäne angeordnet, die zum Zeitpunkt des Eintritts dieses Ereignisses in der bestätigten Spielberechtigungsliste geführt werden, ist die spielleitende Stelle ermächtigt, bei Vorliegen eines Antrages einer der beiden am Spiel beteiligten Vereine, dieses Spiel von Amts wegen abzusetzen. Dies gilt auch für folgende Spiele, die während der Quarantänezeit einzelner Spieler angesetzt sind.

2. Sollten Vereine eine Erkrankung aufgrund des Coronavirus oder einen entsprechenden Krankheitsverdacht vor dem Spiel melden, ist das anstehende Spiel ebenfalls von den spielleitenden Stellen von Amts wegen abzusetzen.

3. Sollten die zuvor beschriebenen Fälle auftreten, ist der Verein verpflichtet, sofort die spielleitende Stelle zu informieren. Diese wird dann den Gegner über die Absetzung des Spiels informieren.

4. Eine Erkrankung aufgrund des Coronavirus oder eines entsprechenden Krankheitsverdachts bzw. eine Quarantäneanordnung müssen durch eine Bestätigung des Gesundheitsamtes unverzüglich nachgewiesen werden. Sollte dies nicht geschehen, wird das Spiel für den Verein als verloren gewertet, der den Antrag nach Ziffer1 gestellt bzw. die Meldung nach Ziffer 2 angezeigt hat.

5. Meisterschaftsspiele von Mannschaften der Regionalliga West, die von behördlichen Quarantäneanordnungen betroffen gewesen sind, dürfen frühestens mit Ablauf von sieben Tagen nach Beendigung der Quarantänezeit wieder angesetzt werden. Sollten die betroffenen Mannschaften bereit sein, vor Ablauf dieser Frist zu spielen, kann die spielleitende Stelle dies berücksichtigen und das Spiel früher ansetzen.

WDFV: Vorgehen beim Coronavirus-Fällen: Die Regelungen für die West-Regionalligen

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