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Profiklubs beantragen Entschädigungszahlungen nach Quarantäne-Fällen

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Mehrere deutsche Profifußball-Clubs haben während der Corona-Krise Anträge auf staatliche Entschädigungszahlungen gestellt, nachdem sich Spieler oder Mitarbeiter von ihnen auf behördliche Anordnungen hin in Quarantäne begeben mussten. 

Der VfL Wolfsburg, Erzgebirge Aue, Hannover 96 und Dynamo Dresden bestätigten am Freitag zumindest in Grundzügen einen entsprechenden Bericht der „Bild“-Zeitung. Der Wolfsburger Finanz-Geschäftsführer Tim Schumacher erklärte auf Nachfrage allerdings auch: „Es trifft nicht zu, dass für die entsprechenden Spieler bereits Erstattungsanträge gestellt wurden. Hier sind wir noch in der Prüfung.“

Das Infektionsschutzgesetz sichert Arbeitnehmern etwa nach einer Quarantäne-Maßnahme unter gewissen Umständen einen Erstattungsanspruch zu. Der Arbeitgeber zahlt diesen an den Arbeitnehmer aus und kann sich den Betrag später auf Antrag von der zuständigen Behörde erstatten lassen.

„Die Geschäftsführung einer GmbH ist grundsätzlich verpflichtet, gesetzlich zulässige Möglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls auszuschöpfen“, sagte Schumacher. „Im Verwaltungsbereich sind wir dieser Verantwortung nachgekommen und haben vereinzelt Anträge gestellt, eine Bewilligung ist bislang nicht erfolgt.“

Auch der Auer Geschäftsführer Michael Voigt bestätigte der dpa, dass sein Club entsprechende Anträge gestellt hat. Profivereine seien wie Wirtschaftsunternehmen zu betrachten, sagte er. „Die 36 Proficlubs haben in der vergangenen Saison 1,4 Milliarden Euro an Steuern und Abgaben entrichtet. Dazu waren mehr als 52 000 Personen direkt oder indirekt rund um die Bundesliga und 2. Bundesliga beschäftigt.“ dpa

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