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Nasenbeißer erhält Hausverbot auf Essener Sportplätzen

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Die Stadt Essen hat ein Hausverbot gegen einen Fußballer ausgesprochen, der einem Gegenspieler in die Nase gebissen hat. Eine Ausnahme gibt es allerdings. 

Hausverbot für alle Essener Sportplätze und -anlagen: Der Fußballer des SV Preußen Eiberg, der seinem Gegenspieler der Essener SG 99/06 in die Nase gebissen hat, ist für sein Vergehen auch von der Stadt bestraft worden. Das haben die Sport- und Bäderbetriebe der Stadt im Sportausschuss mitgeteilt. Nach Information der WAZ Essen seien alle Vereine und Platzwarte darüber in Kenntnis gesetzt worden. Einzig das Stadion Essen sei davon ausgenommen. Die Spielstätte des Regionalligisten Rot-Weiss gilt demnach als „Event-Ort“.

Im vergangenen Jahr hatte die Kreisspruchkammer des Fußballverband Niederrhein (FVN) ein Urteil gegen den Übeltäter gefällt. Der Spieler des B-Kreisligisten erhielt von dem für die Spielklassen zuständigen Verband eine sieben Jahre dauernde Sperre für Fußballspiele. Sofern er Reue zeigen sollte, sei eine frühere Rückkehr bereits nach fünf Jahren denkbar. Zusätzlich zu der Sperre musste der Spieler eine Spende von 500 Euro für wohltätige Zwecke leisten.

Eibergs Nasenbeißer: "Der krasseste Fall, den wir im vergangenen Jahr hatten"

Eine bemerkenswerte Strafe, die nur knapp unter der Höchstgrenze von acht Jahren liegt. „Das war der krasseste Fall, den wir im vergangenen Jahr als Kreissportgericht zu behandeln hatten“, betonte Lothar Dittert, der Vorsitzende des Gerichts. Der Fußballer empfand die Strafe als zu hoch und legte gegen das Urteil Berufung ein. Er könne sich an sein Vorgehen nicht mehr erinnern, beteuerte er.

Für das Opfer sei diese Situation belastend, betonte Bernd Malinowski, der Vorsitzende der Fußballabteilung der Essener SG 99/06, gegenüber der WAZ. Der Vorfall, der sich im Duell der beiden Klubs im vergangenen Oktober ereignet hatte, habe das Verhältnis zwischen den Vereinen nicht nachhaltig gestört. „Wir haben uns mit den Preußen immer gut verstanden, und die Reaktionen nach dem Vorfall waren einwandfrei“, erklärte Malinowski.

Für Täter und Opfer ist der Vorfall damit noch nicht abgeschlossen. Der ESG-Spieler habe vor, gegen den Beißer eine Zivilklage einzureichen. Gegenüber der WAZ bestätigte Oberstaatsanwältin Anette Milk, dass das strafrechtliche Verfahren wegen Körperverletzung noch in der Ermittlung stehe. (dh)

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