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Duisburg
Gericht verhandelt Angriff von RWO-Anhängern erneut

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Die Tat liegt rund dreieinhalb Jahre in der Vergangenheit. Nun verhandelt das Landgericht Duisburg in dieser Angelegenheit einen Berufungsfall.

Das Landgericht Duisburg muss sich in zweiter Instanz mit einem Fall auseinandersetzen, der rund dreieinhalb Jahre zurückliegt. Der Grund: Ein Angeklagter bestreitet, bei der Tat überhaupt anwesend gewesen zu sein. Der 26-Jährige war in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. „Es muss sich um eine Verwechslung handeln“, erklärte der Mann vor Gericht.

Ihm und zwei mutmaßlichen Mittätern wird zur Last gelegt, Fans des MSV Duisburg in einer Kneipe am Bahnhof in Oberhausen-Sterkrade angegriffen zu haben. Das Kuriose: Die Sympathisanten der Meidericher sollen als solche gar nicht erkennbar gewesen sein. Ob sie den anwesenden RWO-Anhängern persönlich bekannt waren oder nicht, ist nicht übermittelt. Jedenfalls empfanden die Oberhausener die bloße Anwesenheit der Duisburger als Provokation. Zwei von ihnen wurden kurz nach Verlassen des Lokals am Aufgang zu den Gleisen brutal zusammengetreten.

Das 40 Jahre alte Opfer soll durch einen gezielten Tritt in die Kniekehle zu Fall gebracht worden sein. Die Angreifer sollen anschließend auf ihn eingetreten haben. Die Folge: Eine Schädelprellung und eine ausgekugelte Schulter. Die Verletzung des Gelenks soll bis heute für Probleme sorgen. Auch die 39-jährige Frau soll bei dem Angriff verletzt worden sein. Als sie sich schützend über ihren Mann warf, soll auch sie getreten worden sein.

An der Schuld der drei 22 bis 26 Jahre alten mutmaßlichen Täter soll das Amtsgericht keine Zweifel gehabt haben. Aus diesem Grund verhängte es deutliche Strafen: Die beiden Erwachsenen wurden zu zweieinhalb beziehungsweise drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Der zur Tatzeit unter 21 Jahre alte Oberhausener erhielt zwei Jahre und drei Monate Jugendhaft. Nun wird der Prozess gegen den Ältesten des Trios neu verhandelt. (dh)

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