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DFB-Pokal: Plan B, wenn Verbandspokal nicht beendet wird

Foto: Thorsten Tillmann
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Es stand die Frage im Raum, wer aus den einzelnen Fußballverbänden für den DFB-Pokal berechtigt ist, wenn die Verbandspokal-Wettbewerbe nicht beendet werden können. Jetzt gibt es eine Antwort. 

Beim außerordentlichen DFB-Bundestag am Montag stand auch das Thema DFB-Pokal auf der Agenda. Es ging um den Beschluss, wer in der kommenden Spielzeit berechtigt ist, am DFB-Pokal teilzunehmen. Der erste Teil überrascht nicht.

Der DFB betont: "Zur Teilnahme am DFB-Pokal sind grundsätzlich die 36 Vereine der Bundesliga und 2. Bundesliga sowie der Meister, der Zweit-, Dritt- und Viertplatzierte der 3. Liga der abgelaufenen Spielzeit berechtigt. Teilnehmer sind zudem die 21 Landesverbandspokalsieger sowie drei Vereine der Landesverbände, die die meisten Männer-Mannschaften im Spielbetrieb haben."

Hier kommt ein kleines Aber: Normalerweise qualifiziert sich der Sieger eines Verbandspokales für den lukrativen DFB-Pokal. Ein Jahr harte Arbeit wird belohnt mit der Chance, den BVB, den FC Schalke oder die Bayern als Gegner zugelost zu bekommen. Doch seit der Corona-Pandemie ist vieles anders. So steht auch noch nicht fest, ob die Verbandspokal-Wettbewerbe sportlich beendet werden können.

Das ist der Plan B des DFB

Daher hat der DFB einen Plan B vorgestellt. Das passiert, wenn es keine sportliche Entscheidung geben kann. "Sollte der Pokalwettbewerb eines Landesverbandes der Spielzeit 2019/2020 bei den Männern bis zum Ablauf der Meldefrist nicht beendet sein, wurde nun beschlossen, dass der jeweilige Landesverband innerhalb einer Meldefrist statt des Verbandspokalsiegers in eigener Verantwortlichkeit einen anderen Teilnehmer für den DFB-Pokal der Männer für die Spielzeit 2020/2021 benennen kann. Wird innerhalb der Frist von einem Landesverband kein Teilnehmer benannt, wird der Startplatz an einen anderen Landesverband, der bislang keinen zweiten Teilnehmer stellen darf, vergeben. Die Meldefrist für die kommende Spielzeit liegt in der Zuständigkeit des DFB-Spielausschusses."

DFB-Vizepräsident Peter Frymuth betont diesbezüglich: "Unabhängig vom konkreten Meldetermin ist es derzeit fraglich, ob die Pokalwettbewerbe der Landesverbände rechtzeitig vor dem Beginn der neuen Spielzeit im DFB-Pokal zu Ende gespielt werden können. Mit dieser Änderung schaffen wir die formalen Voraussetzungen, dass in diesem Fall dennoch Vertreter aller Landesverbände am DFB-Pokal der Spielzeit 2020/2021 teilnehmen können."

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