Vorab ist wichtig zu wissen: Jede Öffnung gilt erst, wenn ein Kreis stabil unter einem der Schwellenwerte liegt. Heißt: Fünf Werktage muss ein Kreis darunter liegen, damit am übernächstem Tag nach dem fünften Werktag Öffnungen zugelassen werden. Alle Tage außer Sonn- und Feiertage gelten als Werktage.
Inzidenz unter 100: Hier wird wieder mehr zugelassen als noch vor einer Woche. Kontaktsport unter freiem Himmel ist für Erwachsene mit zwei Hausständen ohne Personenbegrenzung erlaubt. Außerdem ist dieser nun auch für bis zu 25 Jugendliche (bisher 20) bis einschließlich 18 Jahren (bisher 14) zugelassen. Hinzu kommen zwei Aufsichts- oder Ausbildungspersonen. Diese waren bisher in den 20 Personen mit eingerechnet.
Kontaktfreier Sport ist für Erwachsene nun mit bis zu 25 Personen (bisher 20) erlaubt.
Für Genesene und vollständig Geimpfte gelten diese Personeneinschränkungen nicht. Bedeutet: Sind in einem 30-Mann-Kader fünf Genesene oder vollständig Geimpfte, dürfen immer noch alle am Training teilnehmen.
Hallensport ist noch nicht möglich.
Inzidenz unter 50: Kontaktfreier Sport ist sowohl in Hallen als auch unter freiem Himmel ohne Personenbegrenzungen erlaubt. Hallensportler benötigen allerdings einen anerkannten negativen Coronatest.
Kontaktsport ist unter freiem Himmel auf 25 Personen begrenzt. Zudem werden anerkannte negative Coronatests und eine einfache Rückverfolgung (Name, Adresse, Email oder Telefonnummer) benötigt. Das gilt auch für den Hallensport, allerdings ist dort die Personenzahl auf zwölf begrenzt. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen für den Sport draußen keinen anerkannten, negativen Coronatest, in Hallen schon.
Inzidenz unter 35: Kontaktsport ist überall mit Tests und einfacher Rückverfolgbarkeit mit bis zu 100 Personen möglich. In Hallen benötigen auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren einen anerkannten negativen Coronatest