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Kuranyi und Lincoln könnten am Sonntag fehlen

Kuranyi und Lincoln könnten am Sonntag fehlen
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Der FC Schalke 04 muss beim Bundesligaauftakt eventuell auf die "Rotsünder" Kevin Kuranyi und Lincoln verzichten. Noch in dieser Woche wird die Sperre für die Spieler vor dem DFB-Sportgericht verhandelt.

Entweder werden die beiden Schalker "Rotsünder" Kevin Kuranyi und Lincoln für die nächsten Ligapokalspiele oder aber auch für die Bundesliga vom DFB-Sportgericht gesperrt. Noch in dieser Woche findet die Verhandlung statt. Laut DFL-Sprecher Tom Bender würde eine "schwerwiegenden Sportverfehlung" nach dem Regelwerk eine Sperre für alle Bundeswettbewerbe nach sich ziehen. Kommt das Gericht zur Auffassung, dass eine "Tätlichkeit nach Provokation" vorliegt, könnte die Strafe auch nur für den Ligapokal gelten.

Schalke 04 hofft, dass dieser Terminus zumindest im Fall Kevin Kuarnyi angewendet wird und der Nationalspieler beim Bundesliga-Auftakt am Sonntag (17.30 Uhr/lvie bei Premiere) gegen den 1. FC Kaiserslautern stürmen kann. Der Siegtorschütze im Ligapokal-Finale gegen seinen alten Arbeitgeber VfB Stuttgart hatte gegen Silvio Meißner nachgetreten (67.). Lincoln wurde kurz vor Ende vom Platz gestellt, nachdem er Thomas Hitzlsperger angespuckt hatte.

Unverständnis bei Assauer

"Das darf ein Profi nicht machen. Dafür muss er auch bestraft werden", meinte selbst Schalke-Manager Rudi Assauer. Vor zwei Jahren war der Dortmunder Sebastian Kehl nach einer Attacke gegen den Schiedsrichter im Ligapokal-Finale sechs Wochen für alle Wettbewerbe gesperrt worden.

Wichtig für die Straffestlegung durch das Sportgericht, das voraussichtlich Donnerstag oder Freitag tagen wird, ist vor allem der Sonderbericht von Schiedsrichter Lutz Wagner (Hofheim). "Ob das eine Tätlichkeit oder Unsportlichkeit war, kann ich nicht entscheiden. Ich schildere nur, was ich gesehen habe", erklärte Wagner. Nach Eingang des Berichts beantragt der Kontrollausschuss eine Strafe. Sind Schalke und das Sportgericht damit einverstanden, wird sie im Einzelrichter-Verfahren schriftlich festgelegt. Bei einem Einspruch kommt es zu einer mündlichen Verhandlung.

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