Der Klub wurde vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit "mangelnden Schutzes des Schiedsrichters, der Schiedsrichter-Assistenten und des Gegners in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst".
In der 72. Minute der Partie und nach Spielende hatten Offenbacher Anhänger Gegenstände wie Feuerzeuge und Trinkbecher in Richtung der Schiedsrichter sowie der Auer Spieler geworfen. Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt.