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DFB erhebt Anklage gegen Jansen und Ziller

DFB erhebt Anklage gegen Jansen und Ziller
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Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Klage gegen Jürgen Jansen und Wieland Ziller eingereicht. Den Schiedsrichtern werden in zwei Fällen sportstrafrechtliche Verfehlungen vorgeworfen.

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) setzt seine Aufräumarbeiten im Manipulationsskandal fort. Eine Woche nach der Vernehmung des Hauptbeschuldigten Ante S. durch die Berliner Staatsanwaltschaft hat der DFB-Kontrollausschuss seine Schlüsse gezogen und beim DFB-Sportgericht Klage gegen Schiedsrichter Jürgen Jansen (Essen) und den Dresdener Schiedsrichter-Obmann Wieland Ziller eingereicht.

"Lautern - Freiburg nicht manipuliert"

Der DFB ist aber weiterhin davon überzeugt, dass das von Jansen geleitete Bundesligaspiel zwischen dem 1. FC Kaiserslautern und dem SC Freiburg vom 27. November 2004 nicht manipuliert worden ist. Damit bleibt die höchste deutsche Spielklasse vom Manipulationsskandal weiter unberührt. "Mit Kenntnis der Aktenlage ist unstrittig, dass das Spiel zwischen Kaiserslautern und Freiburg nicht manipuliert wurde", bestätigte DFB-Mediendirektor Harald Stenger dem sid und erklärte, dass die Aussage von Ante S. der Auslöser dafür gewesen sei, "dass sich der Kontrollausschuss weiter mit diesem Thema befasst hat". Jansen und der ehemalige FIFA-Schiedsrichter Ziller waren zuvor auch von Skandal-Referee Robert Hoyzer schwer belastet worden.

Der Kontrollausschuss unter Vorsitz von Horst Hilpert (Bexbach) fordert für Jansen und Ziller ein dauerhaftes Verbot, ein Amt im DFB, seinen Mitgliedsverbänden und deren Vereinen auszuüben - insbesondere das eines Schiedsrichters und eines Schiedsrichter-Betreuers. Darüber hinaus wurde der Verbandsausschluss auf Lebenszeit beantragt und als Sofortmaßnahme die Verhängung einer Vorsperre. Noch am Montag hatte Jansen jegliche Manipulationsvorwürfe über seinen Anwalt vehement bestreiten lassen.

Sportstrafrechtliche Verfehlungen in zwei Fällen

Der Kontrollausschuss wirft Jansen und Ziller vor, sich in zwei Fällen sportstrafrechtlicher Verfehlungen schuldig gemacht und dabei schuldhaft gegen die DFB-Satzung und mehrere DFB-Ordnungen verstoßen zu haben. Beide seien an Wettabsprachen bezüglich des Spiels Kaiserslautern gegen Freiburg und des Zweitligaspiels Dynamo Dresden gegen SpVgg. Unterhaching am 21. November 2004 beteiligt gewesen und hätten dafür Geld kassiert. Schiedsrichter Jansen habe nach DFB-Ansicht aber "aufgrund der Spielentwicklungen in beiden Begegnungen keinerlei bewusste Fehlentscheidungen treffen" müssen.

Somit bleibt die Sachlage auch sportgerichtlich unverändert. Das Bundesgericht des DFB wies am 6. April den Einspruch des späteren Absteigers SC Freiburg gegen die Spielwertung eindeutig zurück und bestätigte somit auch in zweiter Instanz die Entscheidung des DFB-Sportgerichts vom 3. März. "Beide Beschuldigte haben dem Ansehen der Schiedsrichter damit großen Schaden zugeführt und den Fußballsport in Deutschland tief getroffen. Das beantragte Strafmaß halte ich daher für angemessen", meinte Kontrollausschuss-Vorsitzender Horst Hilpert.

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