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Bochums Protest am 4. Mai auf der Tagesordnung

Bochums Protest am 4. Mai auf der Tagesordnung
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Der Protest des VfL Bochum wegen der Sperre des Torhüters Rain van Duijnhoven wird am 4. Mai vor dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt. Der Keeper hatte außerhalb des Strafraums Hand gespielt.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wird den Einspruch des VfL Bochum bezüglich der Sperre des Torwarts Rain van Duijnhoven am 4. Mai verhandeln. Das gab der DFB am Freitag bekannt. Bochum hatte am vergangenen Dienstag nach Bekanntgabe der Sperre von zwei Meisterschaftsspielen für van Duijnhoven wegen unsportlichen Verhaltens eine mündliche Verhandlung beantragt.

Handspiel während der Partie gegen die Bayern

Der 37 Jahre alte Schlussmann war am 23. April bei der Auswärtsniederlage der Bochumer gegen Rekordmeister Bayern München (1:3) von Schiedsrichter Knut Kircher (Rottenburg) in der 15. Minute des Feldes verwiesen worden, nachdem er außerhalb des Strafraums den Ball mit der Hand gespielt hatte.

Die Westfalen wollen erreichen, dass van Duijnhoven nur im Spiel gegen den Abstiegskonkurrenten FSV Mainz 05 am Samstag (15.30 Uhr/live bei Premiere) gesperrt ist und eine Woche später beim 1. FC Nürnberg (7. Mai) wieder eingesetzt werden darf. Am 14. Mai gegen den VfB Stuttgart ist der Niederländer auf jeden Fall wieder spielberechtigt.

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