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SC Paderborn mit 1500 Euro Strafe belegt
Mangelhafter Ordnungsdienst und unsportliches Verhalten

DFB-Sportgericht: SC Paderborn mit 1500 Euro Strafe belegt
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Zweitliga-Aufsteiger SC Paderborn ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) mit einer Geldstrafe von 1500 Euro belegt worden.

Damit ahndete der Verband zum einen einen nicht ausreichenden Ordnungsdienst und zum anderen unsportliches Verhalten.

In der 90. Spielminute des Relegations-Hinspiels zwischen dem SCP und dem VfL Osnabrück am 29. Mai 2009 in Paderborn waren aus dem Fanblock der Gastgeber zwei Zuschauer auf das Spielfeld gelaufen. Während des Rückspiels am 1. Juni 2009 in Osnabrück wurden in der 37. Spielminute im Gästeblock eine Rauchbombe und ein Knallkörper gezündet. Beide Spiele hatte Paderborn 1:0 gewonnen.

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