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SCHALKE - Assauer fährt "gerne wieder nach Rostock"

SCHALKE - Assauer fährt "gerne wieder nach Rostock"
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Kurz vor der sportlichen Havarie hat die Hansa- "Kogge" eine Breitseite abgefeuert und will zwei zusätzliche Zähler im Abstiegskampf auf juristischem Wege erkämpfen.

Kurz vor der sportlichen Havarie hat die Hansa- "Kogge" eine Breitseite abgefeuert und will zwei zusätzliche Zähler im Abstiegskampf auf juristischem Wege erkämpfen.

Zwei Tage nach dem 2:2 im Bundesliga-Heimspiel gegen Schalke 04 legte der Tabellenletzte Hansa Rostock Einspruch gegen die Wertung des Spiels ein und will nun den ersten Heimsieg der laufenden Saison am "grünen Tisch" erringen. Nach Auffassung der Mecklenburger hatte der beim Spiel tätige Schiedsrichter Helmut Fleischer (Hallstadt) mit der eigenmächtigen Verlängerung der Nachspielzeit, in der dann der Ausgleichstreffer durch Ailton fiel, gegen die Fußballregeln verstoßen.

Das durch den Wett- und Manipulationsskandal ohnehin vor stressigen Wochen stehende Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Rainer Koch (Poing) muss sich wohl auf weitere Sonderschichten einstellen. "Der Protest ist bei uns eingegangen, und wir haben Schalke 04 um eine Stellungnahme gebeten. Ab jetzt ist das Sache des Sportgerichts", sagte DFB-Mediendirektor Harald Stenger.

Die von einem möglichen Erfolg des Einspruchs betroffenen Schalker ließen sich in der Bewertung, schon aus eigenem Interesse, alle Optionen offen. "Wir sind zwar nicht der Meinung, dass es eine Fehlentscheidung des Schiedsrichters war, aber wenn der Einspruch rechtens ist und durchkommt, würden wir gerne noch einmal in Rostock spielen", kommentierte Manager Rudi Assauer. Drei Punkte durch einen Sieg im Wiederholungsspiel kämen den "Königsblauen" im Meisterschaftskampf gerade recht.

Dabei geht es den Rostockern jedoch nicht um eine Wiederholung der Partie, sondern um eine Korrektur der Spielwertung in einen 2:1-Sieg. "Hier ist nicht regelkonform entschieden worden", klagte Wimmer. Nach Interpretation von Hansa-Anwalt Volker Beecken steht die Auslegung der Fußballregeln des Weltverbandes (Fifa) Nummer sieben "Dauer des Spiels" und die DFB-Anmerkung Nummer drei im Mittelpunkt der Argumentation.

Demnach sei eine Verlängerung der Nachspielzeit nur zulässig, wenn so genannte "weitere Ereignisse" in der Nachspielzeit auftreten. Zu solchen Ereignissen gehören Torefolge, Verletzungen oder Strafstöße. Schiedsrichter Fleischer hatte einen nach 1:53 Minuten der mit zwei Minuten angegebenen Nachspielzeit gepfiffenen Freistoß noch ausführen lassen. Da sich die Ausführung verzögerte, fiel der Treffer nach dem Freistoß erst rund 30 Sekunden später.

Für Beeken spricht vor allem die Regel am Ende der regulären Spielzeit für einen Missbrauch von Fleischer. "Nur ein unmittelbar vor Ablauf der Spielzeit verhängter Strafstoß wird ausgeführt, auch wenn vor der Ausführung die Zeit abläuft", sagte Beeken. Neben der Klärung einer Regelinterpretation dürfte es den Rostockern aber auch darum gehen, die von Vereinsvertretern in der ersten Emotion geäußerten "Verschwörungstheorien" gegen Hansa in produktive Bahnen zu lenken. Nach zwei bitteren Gegentoren in der Nachspielzeit gegen Hertha und Schalke, sowie dem nicht geahndeten Handspiel beim Gastspiel in Bremen, hatte sich Trainer Jörg Berger gefragt, "ob ich nicht beim falschen Verein bin".

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