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Schalkes gescheiterte Klage kostet 4,4 Millionen

Schalkes gescheiterte Klage kostet 4,4 Millionen
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Das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht hat eine Klage des FC Schalke 04 gegen eine Genehmigungsgebühr abgewiesen. Der Bundesligist muss inklusive Bauüberwachungsgebühr 4,4 Millionen Euro zahlen.

Der Bau der Arena AufSchalke kostet den Bundesligisten Schalke 04 möglicherweise noch einmal 4,4 Millionen Euro. Das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht wies eine entsprechende Klage der Stadion-Beteiligungsgesellschaft der "Königsblauen" gegen eine Genehmigungsgebühr für das neue Stadion ab.

Die Stadt Gelsenkirchen hatte vor der Eröffnung der Multifunktionsarena am 13. August 2001 eine Genehmigungsgebühr in Höhe von umgerechnet 2,4 Millionen Euro festgesetzt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss die Gesellschaft, an der die Stadt mit einer "stillen Einlage" beteiligt ist, weitere zwei Millionen Euro "Bauüberwachungsgebühren" zahlen.

Versammlungsstätte oder Mehrzweckhalle

Gegenstand der Klage ist die Einstufung der Arena als "Versammlungsstätte" mit multifunktionalem Nutzen. Zu den bis dato über 100 Veranstaltungen gehören neben den Fußballspielen der Schalker sowie Events anderer Sportarten wie Handball und Biathlon auch Opernaufführungen und Konzerte.

Schalkes Geschäftsführer Peter Peters argumentierte vor Gericht, dass die Arena "ein so einzigartiges Bauwerk" sei, dass man es keiner Tarifstelle für Gebäudearten zuordnen könne. Wenn überhaupt, dann in die Gruppe der Mehrzweck- oder Sporthallen, wobei der Arena noch ein richtiges Dach fehle, um überhaupt als Halle zu gelten. Demnach wäre eine Baugenehmigungsgebühr von höchstens 900.000 Euro, bzw. als Halle 1,5 Millionen Euro fällig.

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