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3.000 Euro Geldstrafe für 1899 Hoffenheim
Unsportliches Verhalten in zwei Fällen

Hoffenheim: 3.000 Euro Geldstrafe für TSG 1899
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1899 Hoffenheim im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro belegt.

Während des Hoffenheimer Bundesliga-Heimspiels gegen Eintracht Frankfurt am 4. Oktober 2008 in Mannheim wurde im Frankfurter Zuschauerblock eine Rauchbombe gezündet, zudem wurden aus dem Gästeblock Gegenstände auf das Spielfeld geworfen.

Ferner wurden während des Hoffenheimer Bundesliga-Heimspiels gegen den FC Energie Cottbus am 31. Januar 2009 in Sinsheim Feuerwerkskörper im Cottbuser Zuschauerblock gezündet.

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