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Trendwende im Transferstreit um Bremer Profis

Trendwende im Transferstreit um Bremer Profis
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Langsam kommt Licht in den Transferstreit zwischen Werder Bremen und Schalke 04. Bremens Aufsichtsratschef Dr. Franz Böhmert hat eingestanden, dass Schalkes Manager Rudi Assauer einen Transfer angedeutet hat.

Wochenlang hat Werder Bremen jegliche Versäumnisse in den Fällen der Transfers von Ailton und Mladen Krstajic von sich gewiesen. Nun könnte jedoch in der Angelegenheit eine Trendwende bevorstehen. Nachdem die Hanseaten stets behauptet hatten, die Gelsenkirchener hätten sie nicht über die Vertragsgespräche mit ihren beiden Spielern informiert, hat Werder-Aufsichtsratschef Dr. Franz Böhmert nun eingestanden, dass Schalkes Manager Rudi Assauer zumindest Andeutungen gemacht habe.

Nach Angaben von Bremens Vorstandsmitglied Manfred Müller soll Schalke-Manager Rudi Assauer bei einem Treffen mit Böhmert am 3. Oktober in Hannover gesagt haben: "Franz, ich hole Dir zwei Spieler weg." Der Werder-Funktionär, der mit dem Schalker bis zum Wechsel der Spieler über Jahre freundschaftlich verbunden war, habe diese Aussage jedoch als Scherz aufgefasst.

Am Rande des Bremer Ligaspiels gegen den VfL Wolfsburg zwei Tage später habe Assauer dann zu Böhmert gesagt: "Einen Spieler habe ich schon. Den zweiten hole ich auch noch." Werders Aufsichtsratsboss habe dies erneut nicht ernst genommen und den Klub-Vorstand erst am vergangenen Dienstag über diese Vorgänge informiert.

Assauers Unschuld bleibt jedoch fraglich

Ob Assauer nach den jüngsten Entwicklungen jedoch vom Vorwurf, bei den Verpflichtungen von Ailton und Krstajic gegen die Statuten der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH verstoßen zu haben, freigesprochen werden kann, ist weiter fraglich. Die DFL schreibt vor, dass der Vorstand eines Vereins von der Konkurrenz über etwaige Gespräche mit seinen Spielern informiert werden müsse, wenn konkret über Geld und Vertragslänge gesprochen werde.

Böhmert gehört dem Werder-Vorstand jedoch nicht an. Das Strafmaß der DFL, die den Fall derzeit prüft, reicht bei möglichen Verstößen von einer Verwarnung bis zu einer Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro.

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