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Zweitligist Aue mit 12.000 Euro Geldstrafe bedacht
Nach Nasenspray-Fläschchen-Wurf

Aue: Zweitligist mit 12.000 Euro Geldstrafe bedacht
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Zweitligist Erzgebirge Aue ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) mit einer Geldstrafe von 12.000 Euro bedacht worden.

Der Kölner Torhüter Faryd Mondragon war mit einem Nasenspray-Fläschchen beworfen worden. Da gegen Erzgebirge in dieser Saison bereits zum dritten Mal wegen Werfens von Gegenständen beziehungsweise Entzünden von pyrotechnischen Mitteln durch Auer Zuschauer eine Geldstrafe verhängt werden musste, wurde dem Verein vom DFB-Sportgericht bei einem erneuten gravierenden Vorfall eine Platzsperre, ein Teilausschluss der Öffentlichkeit oder eine Spielansetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit angedroht.

Aue hat dem Urteil zugestimmt, es ist somit rechtskräftig. Kurz vor Schluss des Zweitliga-Spiels zwischen Aue und dem 1. FC Köln am 25. April 2008 wurde Mondragon von einem aus dem Auer Zuschauerblock geworfenen Nasenspray-Fläschchen an der Schulter getroffen und ging zu Boden, konnte aber weiterspielen.

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