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Greene steht unter Dopingverdacht
"Eine böse Situation für mich"

Leichtathletik: Greene steht unter Dopingverdacht
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Doppel-Olympiasieger und Ex-Weltmeister Maurice Greene soll dem mexikanischen Doping-Händler Angel Heredia 40.000 Dollar für Beschaffungsdienste bezahlt haben. Der 33-Jährige US-Sprinter hatte Anfang Februar verletzungsbedingt seine Leichtathkletik-Karriere beendet. Heredia will nun vor Gericht die Namen seiner mehr als 20 amerikanischen Kunden nennen.

"Das ist eine böse Situation für mich. Ich traf Heredia, aber sagte ihm, dass ich nicht an seinen Stoff glauben würde. Ich nahm ihn nicht", sagt Greene, der allerdings belastet wird durch Dokumente.

Herredia zeigte dem Daily Telegraph die Kopie einer Überweisung, mit der Maurice Greene 10.000 Dollar an einen Verwandten von ihm (Herredia) zahlte, dem Bluttest eines Labors mit Namen und Geburtsjahrgang von Greene sowie den Ausdruck einer E-Mail eines Greene-Freundes mit dem Inhalt: "Angel, das sind die Ergebnisse von Maurice. Sorry, dass es so lange gedauert hat." Herrera hat nach Angaben der New York Times mehr als zehn Jahre rund zwei Dutzend US-Leichtathleten mit Wachstumshormonen, dem Blutdopingmittel Epo und dem männlichen Sexualhormon Testosteron versorgt, darunter offenbar auch den früheren 100-m-Weltrekordler (9,79 Sekunden).

Heredia will im Mai in San Francisco im Prozess gegen Trevor Graham, den ehemaligen Trainer der derzeit wegen Meineids inhaftierten Sprinterin Marion Jones, die Namen aller Kunden nennen. Im Rahmen des Skandals um das kalifornische Dopinglabor Balco wird Graham in drei Fällen uneidliche Falschausage vorgeworfen. Der gebürtige Jamaikaner war auch Coach der beiden dopingüberführten Ex-Weltrekordler Tim Montgomery und Justin Gatlin.

Im Graham-Prozess erklärte sich Heredia bereit, als Zeuge über seine illegalen Geschäfte auszusagen. Nur so kann er eine drohende längere Haftstrafe wegen Verstoßes gegen das US-Arzneimittelgesetz verhindern. Den Athleten drohen wahrscheinlich nur Strafen auf sportgerichtlicher Ebene, die jedoch Rückgabe von Medaillen, Abererkennung von Leistungen und Rückzahlungen von Prämien umfassen.

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