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Neuer Antidoping-Code in Madrid verabschiedet
Australier John Fahey erhält WADA-Vorsitz

Neuer Antidoping-Code in Madrid verabschiedet
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Zum Abschluss der 3. Antidoping-Weltkonferenz wurde am Samstag eine Neufassung des WADA-Codes von 2003 und der "Deklaration von Madrid" präsentiert. In der spanischen Hauptstadt waren seit Donnerstag rund 1200 Vertreter aus Sport und Politik versammelt. Zudem wurde der Australier John Fahey zum neuen Präsidenten der Welt-Anti-Doping-Agentur gewählt.

Der 62-jährige ehemalige Finanzminister tritt zum 1. Januar 2008 die Nachfolge des Kanadiers Dick Pound (65) an, der seit der WADA-Gründung 1999 an ihrer Spitze stand. Neuer WADA-Vize wird der Schwede Arne Ljungqvist, Leiter der Medizinischen Kommission des IOC. Der WADA-Aufsichtsrat entschied sich mit 32 Stimmen bei vier Enthaltungen für Fahey, der einziger verbliebener Kandidat der Politik war, die satzungsgemäß im Wechsel mit dem Sport den Vorsitzenden stellen soll. Beide Seiten stellen 18 Board-Mitglieder.

Vorausgegangen waren vergebliche Versuche der fünf europäischen Regierungsvertreter, darunter auch Deutschland, nach dem überraschenden Verzicht des Franzosen Jean-Francois Lamour die Wahl Faheys noch zu verhindern. Die Nominierungsfrist war am 20. September abgelaufen. Ein Antrag auf Vertagung der Wahl bis Mai wurde jedoch abgelehnt. Die Resolution verpflichtet alle Organisationen des Sports, ihre Statuten bis spätestens 1. Januar 2009 dem neuen Code anzugleichen. Gleichzeitig werden alle Regierungen aufgerufen, bis zum gleichen Zeitpunkt die UNESCO-Konvention gegen Doping zu unterzeichnen und damit den Code als universell verbindlich anzuerkennen.

Weltmeisterschaften und andere Großereignisse sollen ab 2009 "in aller Regel" nicht mehr in Länder vergeben werden, die den Code nicht an akzeptiert haben - Ausnahmen bleiben aber möglich. Regierungen, die nicht der UNESCO-Konvention beigetreten sind, dürfen nicht mehr im WADA-Aufsichtsrat vertreten sein. Zu den wichtigsten Änderungen im Code zählt die erweiterte Kronzeugenregel, die eine Reduzierung der Strafen um bis zu 75 Prozent erlaubt. Künftig kann von der zweijährigen Normsperre bei Doping-Erstvergehen sowohl nach oben (auf bis zu vier Jahre) als auch nach unten abgewichen werden, allerdings nur in begründeten Einzelfällen. Eine positive A-Probe hat ab 2009 grundsätzlich die sofortige Suspendierung zur Folge. Die Öffnung der B-Probe - falls beantragt - muss spätestens sieben Tage später erfolgt sein.

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